Gewalthilfegesetz beschlossen: Mehr Schutz, mehr Rechte, bessere Beratung

Gewaltbetroffene Frauen bekommen endlich ein garantiertes Recht auf Schutz und Beratung! Der Bundestag hat am 31. Januar 2025 das Gewalthilfegesetz verabschiedet. Nach jahrzehntelangem Kampf für mehr Frauenrechte ist das ein echter Meilenstein und ein wichtiger Beitrag, um Frauen verlässlich vor Gewalt zu schützen.

Im Mittelpunkt des Gesetzes steht ein kostenfreier und niedrigschwelliger Zugang zu Schutz- und Beratungseinrichtungen. Neu ist auch, dass Betroffene künftig bundesweit Hilfeeinrichtungen aufsuchen und Leistungen in Anspruch nehmen können, unabhängig davon, aus welcher Kommune oder welchem Bundesland sie kommen. Für die Träger von Schutz- und Hilfeeinrichtungen werden einheitliche Grundsätze und Mindeststandards geschaffen. Und der Bund wird sich künftig an der Finanzierung von Frauenhäusern beteiligen.

Gewalt gegen Frauen ist ein Thema, das mir sehr am Herzen liegt. Wir brauchen mehr Präventionsarbeit, mehr Schutzräume und Beratung für Frauen – und wir brauchen mehr Sichtbarkeit. Dafür setze ich mich schon lange ein. Das Gewalthilfegesetz ist hier ein wichtiger Schritt. Es schafft die Grundlage für ausreichende, bedarfsgerechte und kostenfreie Schutz-, Beratungs- sowie Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder.

Mehr Infos: BMFSFJ – Bundestag beschließt Gewalthilfegesetz

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