Anerkennung für berufliche Bildung: Meisterbonus jetzt auch für Gießerei-Industriemeisterabschluss

Symbolfoto von austin austin auf Unsplash

Manchmal beginnt politische Veränderung ganz konkret – mit dem Engagement einzelner Menschen. So auch in diesem Fall: Ein Mitarbeiter eines regionalen Unternehmens wandte sich mit einer Petition an den Bayerischer Landtag. Sein Anliegen war klar: Der Abschluss „Industriemeister/in – Fachrichtung Gießerei“ wird in Bayern nicht angeboten – trotzdem sollte er beim bayerischen Meisterbonus anerkannt werden.

Als Berichterstatterin im Wirtschaftsausschuss habe ich mich dafür eingesetzt, dass diese Petition nicht einfach abgelehnt, sondern zur „Würdigung“ an die Staatsregierung überwiesen wird – trotz einer anfänglichen ablehnenden Empfehlung des Wirtschaftsministeriums. Mit Erfolg: Die Staatsregierung sagte zu, zu prüfen, ob das Meisterbonus-Programm auf bundesweit anerkannte, in Bayern bislang nicht angebotene Meisterabschlüsse ausgeweitet werden kann.

Nach dieser Prüfung wurde eine Lösung gefunden: Künftig können auch Meisterabschlüsse, die in Bayern selbst nicht angeboten werden, nach entsprechender fachlicher Begutachtung in den Meisterbonus einbezogen werden. Eine rückwirkende Anerkennung ist zwar leider nicht möglich – dennoch ist dies ein echter Durchbruch für viele Fachkräfte.

Seit dem 1. August 2025 ist der Abschluss „Industriemeister/in – Fachrichtung Gießerei“ der IHK Region Stuttgart offiziell in die bundesweite Qualifikationsliste und die DQR-Datenbank aufgenommen. Damit erfüllen bayerische Absolventinnen und Absolventen dieses Abschlusses nun grundsätzlich die Voraussetzungen für den Meisterbonus.

Auch in der praktischen Umsetzung gab es zunächst noch offene Fragen. Nachdem sich weitere Kursteilnehmende an mich gewandt hatten, habe ich im Dezember 2025 nochmals persönlich beim Staatssekretär nachgehakt. Inzwischen hat das Wirtschaftsministerium direkt mit der IHK Region Stuttgart gesprochen und die letzten Punkte geklärt. Bestätigt wurde mir, dass der Abschluss „Industriemeister – Gießerei (§ 54 BBiG)“ mit Wirkung zum 1. August 2025 als meisterbonusberechtigt anerkannt ist.

Grundlage der neuen Verwaltungspraxis ist unter anderem eine fachliche Bewertung durch das Bundesinstitut für Berufsbildung oder eine Zuordnung mindestens zum DQR-Niveau 6. Die Anträge werden künftig im Einzelfall über die jeweils zuständige bayerische Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer geprüft.

Für mich ist klar: Die Gleichstellung von Abschlüssen, die in Bayern selbst nicht angeboten werden, ist ein Gewinn für den Freistaat. Sie stärkt unmittelbar den bayerischen Mittelstand, erleichtert die Fachkräftegewinnung und sichert die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe. Gleichzeitig ist sie ein starkes Zeichen der Wertschätzung für die berufliche Bildung.

Auch wenn der ursprüngliche Petent selbst nicht mehr profitieren konnte, hat sein Engagement entscheidend dazu beigetragen, dass für künftige Absolventinnen und Absolventen nun Fairness geschaffen wurde. Dafür gilt mein ausdrücklicher Dank – ebenso allen weiteren Betroffenen, die sich gemeldet und den Prozess begleitet haben.

Ich werde dieses Thema weiterhin aufmerksam verfolgen und mich dafür einsetzen, dass Förderinstrumente wie der Meisterbonus künftig von Anfang an praxisnäher und gerechter ausgestaltet werden. Denn gute berufliche Bildung verdient gute politische Rahmenbedingungen.

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