Gewalt gegen Frauen und Kinder ist kein Randproblem – sie ist erschreckender Alltag. Die aktuelle Dunkelfeldstudie zeigt: Körperliche und psychische Gewalt in Partnerschaften kommt bis zu 20-mal häufiger vor, als offiziell bekannt ist. Und jede fünfte betroffene Frau hat Angst um ihr Leben. Diese Zahlen machen deutlich: Wir brauchen endlich konsequenten, wirksamen Gewaltschutz.
Mit dem Gewalthilfegesetz des Bundes wurde ein wichtiger Meilenstein erreicht. Es verpflichtet Bund und Länder, den Zugang zu Schutz und Beratung deutlich zu verbessern und die Finanzierung der Hilfsstrukturen langfristig abzusichern. Doch während die gesetzlichen Grundlagen längst stehen, kommt Bayern bei der Umsetzung nicht voran.
Zeit drängt – und die Staatsregierung bleibt vage
Spätestens ab dem 1. Januar 2027 tragen Bund und Länder gemeinsam die Verantwortung für eine verlässliche Finanzierung des Gewaltschutzsystems. Doch obwohl dieser Stichtag seit über einem Jahr bekannt ist, gibt es in Bayern noch immer keinen klaren Zeitplan für die Umsetzung. Das zuständige Ministerium konnte im Landtag bislang nur ankündigen, dass grundlegende Analysen erst im Frühjahr abgeschlossen werden sollen – konkrete Schritte? Fehlanzeige.
Das ist ein ernstes Problem. Denn ohne ein Landesausführungsgesetz fehlen die rechtlichen Grundlagen für Planungssicherheit. Und genau diese brauchen die Einrichtungen vor Ort dringend.
Gefahr für Frauenhäuser und Beratungsstellen
Die Träger des Gewaltschutzsystems leisten jeden Tag unverzichtbare Arbeit. Sie betreiben Frauenhäuser, beraten Betroffene und bieten Schutz in akuten Krisensituationen. Doch ohne klare finanzielle Perspektiven droht ihnen das Gegenteil von Sicherheit: Unsicherheit.
Im schlimmsten Fall bedeutet das:
- Personalabbau
- eingeschränkte Angebote
- oder sogar Schließungen von Einrichtungen
Das wäre ein fatales Signal – und würde genau diejenigen im Stich lassen, die dringend Hilfe brauchen.
Jetzt Verantwortung übernehmen
Die Staatsregierung hat es in der Hand, dieses Szenario zu verhindern. Dafür braucht es Tempo, Klarheit und politischen Willen. Das Landesausführungsgesetz muss schnellstmöglich vorgelegt werden, damit der Landtag ausreichend Zeit zur Beratung hat und die Träger endlich Planungssicherheit bekommen.
Gewaltschutz ist keine Frage von Zuständigkeiten oder Zeitplänen – er ist eine Frage der Verantwortung. Und dieser Verantwortung muss Bayern jetzt gerecht werden.
Hier geht es zu unserem Antrag: Frauen schützen- Gewalthilfegesetz in Bayern rechtzeitig umsetzen

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