Schriftliche Anfragen

18. Legislaturperiode: 2018 bis 2023

Jedes Mitglied des Landtags hat das Recht, beim Landtag umfangreichere Anfragen an die Staatsregierung schriftlich einzureichen, die dann binnen vier Wochen schriftlich beantwortet und auf Wunsch des Abgeordneten als Landtagsdrucksache veröffentlicht werden.

Darüber hinaus können Abgeordnete auch kleine Anfragen (Anfragen zum Plenum) einreichen, die noch in der gleichen Sitzungswoche beantwortet werden.

Hier eine Auswahl schriftlicher Anfragen zu verschiedenen Themen:

Schriftliche Anfragen zu Wirecard:

Anfragen zu Corona

Anfrage zu Geflüchteten in Arbeit und Ausbildung seit 2015 vom 04.03.2020

Nachfragen zu dem Versiegen der Aischquelle

Digitalbonus

Verteilung der Ausbildungsplätze nach Betriebsarten

Vorzeitige Ausbildungsauflösungen

DIN-Normen

Museum der Bayerischen Geschichte

Förderprogramme im Bereich Wirtschaft

Positionspapier der Ministerpräsidenten der Autoländer Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen