Bundesregierung: Informationen und Unterstützung für Unternehmen in der Corona-Krise

 

In diesem Beitrag werden alle Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung für Unternehmen, die von den Folgen der Corona-Krise betroffen sind, aufgelistet.

Wichtig für bayerische Kleinbetriebe: Die profitieren nun von den höheren Fördersätzen des Bundesprogramms. Und auch Unternehmer*innen und Selbstständige, die bereits die bayerische Soforthilfe beantragt haben, erhalten eine Aufstockung bis zur entsprechenden Höhe des Bundesprogramms. Mittlere Unternehmen (ab 11 bis 250 Beschäftigte) können weiterhin die bayerische Soforthilfe bis zu 30.000 Euro beantragen. Anträge für beide Programme können bei den jeweiligen Bezirksregierungen gestellt werden. Für weitere Fragen zu den Hilfsprogramme stehe ich jederzeit zur Verfügung!

Hier finden Sie den Antrag zum Landesprogramm „Soforthilfe Corona“: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Eine Antragstellung für das Bundesprogramm „Soforthilfe Corona“ ist derzeit noch nicht möglich. Sobald die Antragstellung Ende dieser bzw. Anfang nächster Woche möglich ist, finden Sie alle Informationen dazu auf dieser Seite (Stand 26.03.2020).

 

Flexibles Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld kann nun einfacher und zu verbesserten Bedingungen in Anspruch genommen werden. So müssen nur noch zehn Prozent der Beschäftigten in einem Betrieb von Arbeitsausfall betroffen sein, die Sozialversicherungsbeiträge werden voll übernommen und auch Leiharbeit wird in die Regelung einbezogen. Die Unternehmen werden auf diese Weise deutlich stärker entlastet als während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009. Darüber hinaus wird vorübergehend auf die vollständige Anrechnung des Entgelts aus einer Beschäftigung, die während der Kurzarbeit aufgenommenen wird, verzichtet. So wird ein Anreiz geschaffen, auf freiwilliger Basis vorübergehend Tätigkeiten in aktuell wichtigen Bereichen wie dem Gesundheitswesen, der Landwirtschaft und der Versorgung mit Lebensmitteln aufzunehmen. Für den Fall von Betriebsschließungen oder Schwierigkeiten im Betrieb aufgrund von ausbleibenden Aufträgen oder fehlenden Zulieferungen kann das Kurzarbeitergeld eingreifen. Es kann auf Antrag im Einzelfall durch die jeweilige zuständige Agentur für Arbeit gewährt werden. Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergeldes vorliegen, prüft die zuständige Agentur für Arbeit im Einzelfall.

Nähere Informationen zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes sind auf der Website der Bundesagentur für Arbeit zu finden.

Fragen und Antworten zu den arbeitsrechtlichen Auswirkungen des Coronavirus finden Sie auf der Website des Bundesarbeitsministeriums.

Wirtschaftsstabilisierungsfonds

Die Bundesregierung hat darüber hinaus einen großvolumigen Wirtschaftsstabilisierungsfonds auf den Weg gebracht: Mit einem Volumen von bis zu 600 Milliarden Euro federt er die ökonomischen Auswirkungen der Pandemie auf Unternehmen ab, deren Bestand für den Standort Deutschland oder den Arbeitsmarkt erhebliche Bedeutung hat. Die Unterstützungsmöglichkeiten des Fonds gelten auch für systemrelevante kleinere Unternehmen und Unternehmen im Bereich kritischer Infrastruktur. Er soll ebenfalls Liquiditätsengpässe beseitigen, die Refinanzierung am Kapitalmarkt unterstützen und vor allem auch die Kapitalbasis von Unternehmen stärken. Der Fonds kann sich auch zeitlich begrenzt direkt an Unternehmen beteiligen. Ziel ist es dabei auch, einen Ausverkauf deutscher Wirtschafts- und Industrieinteressen zu verhindern. Die Bundesregierung greift damit auf den SoFFin – den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung – zurück, der in der Finanzkrise bereits funktioniert hat.

Der „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ besteht aus

  • 400 Mrd. Euro Staatsgarantien für Verbindlichkeiten
  • 100 Mrd. Euro für direkte staatliche Beteiligungen
  • 100 Mrd. Euro für Refinanzierung durch die KfW

 

Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe

Besondere Unterstützungsmaßnahmen gelten für kleine Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind. Sie verfügen in der Regel kaum über Sicherheiten oder weitere Einnahmen. Diesen Unternehmen soll schnell und unbürokratisch geholfen werden. Zur Sicherstellung ihrer Liquidität erhalten sie eine Einmalzahlung für drei Monate – je nach Betriebsgröße in Höhe von bis zu 9.000 Euro (bis zu fünf Beschäftigte/Vollzeitäquivalente) bzw. bis zu 15.000 Euro (bis zu zehn Beschäftigte/Vollzeitäquivalente). Damit sollen insbesondere die wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller gesichert und akute Liquiditätsengpässe wegen laufender Betriebskosten überbrückt werden, zum Beispiel Mieten und Pachten, Kredite für Betriebsräume oder Leasingraten. Mehr erfahren.

Kleinunternehmer und Soloselbständige verfügen außerdem in aller Regel nicht über eine Arbeitslosenversicherung. Damit ihre Existenz nicht bedroht ist, wird der Zugang zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), insbesondere dem Arbeitslosengeld II, vereinfacht. Unter anderem greift hier für sechs Monate eine wesentlich vereinfachte Vermögensprüfung. Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden für die Dauer von sechs Monaten ab Antragstellung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Damit ist der Verbleib in der Wohnung erst einmal gesichert. Die Leistungen werden schnell und unbürokratisch zunächst für sechs Monate gewährt. Die Selbständigkeit muss wie bisher beim Bezug von Leistungen nicht aufgegeben werden. Um den Kinderzuschlag zu gewähren, werden nicht mehr Einkommensnachweise der letzten sechs Monate vor Antragstellung herangezogen, sondern der Nachweis des aktuellen Einkommens im letzten Monat vor Antragstellung. Damit erhalten auch diejenigen den Kinderzuschlag, die einen plötzlichen Einkommensverlust erlitten haben.

 

Finanzhilfen bei kurzfristigen Liquiditätsbedarf (gestaffelt nach Unternehmensgröße)

Ab sofort steht das KfW-Sonderprogramm 2020 zu Verfügung. Die Mittel für das KfW Sonderprogramm sind unbegrenzt. Es steht sowohl mittelständischen Unternehmen wie auch Großunternehmen zur Verfügung. Die Kreditbedingungen werden nochmals verbessert. Das KfW Sonderprogramm 2020 wird über die Programme KfW-Unternehmerkredit, ERP-Gründerkredit – Universell sowie dem KfW-Sonderprogramm 2020 – Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung umgesetzt, deren Förderbedingungen modifiziert und erweitert wurden.

Zur Deckung kurzfristigen Liquiditätsbedarfs steht das Sonderprogramm für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe zur Verfügung, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern. Auf diese Weise können im erheblichen Umfang liquiditätsstärkende Kredite der Hausbanken mobilisiert werden.

Anträge können sofort gestellt werden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird zudem eine Regelung schaffen, wonach Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten nicht innerhalb kurzer Frist Insolvenz anmelden müssen. Diese Frist wird deutlich ausgeweitet. Das gibt Unternehmen die notwendige Zeit, die Krise zu bewältigen.

Unternehmen, Selbständigen und Freiberufler, die eine Finanzierung aus den nachfolgenden Programmen nutzen möchten, wenden sich bitte an ihre Hausbank bzw. an Finanzierungspartner, die KfW-Kredite durchleiten. Informationen zu den Programmen finden Sie auch auf der Webseite der KfW.
Die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet: 0800 539 9001.

 

I. KfW Sonderprogramm für junge und etablierte Unternehmen

a. für junge Mittelständische Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind:

KfW Sonderprogramm für junge und etablierte Unternehmen – ERP-Gründerkredit Universell

Investitions- und Betriebsmittelkredite für junge Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung. Details und Programmbedingungen finden Sie auf der Seite der KfW.

Dieses Instrument wird erheblich ausgeweitet und verbessert:

  • Der ERP-Gründerkredit steht nun auch Unternehmen jeder Größenordnung zur Verfügung, die bedingt durch die Corona-Krise vorübergehend Finanzierungsschwierigkeiten haben.
  • Kredite können je Unternehmensgruppe bis 1 Milliarde Euro vergeben werden. Die Kredite sind begrenzt auf 25 % des Jahresumsatzes 2019 des antragstellenden Unternehmens oder den aktuellen Liquiditätsbedarf des antragstellenden Unternehmens für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder das doppelte der Lohnkosten des Unternehmens im Jahre 2019.
  • Die KfW bietet für kleine und mittlere Unternehmen (bis 50 Mio. Jahresumsatz, weniger als 250 Mitarbeiter) eine 90%-ige Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) sowie für alle Unternehmen oberhalb dieser Grenze eine 80%-ige Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) an. Die Haftungsfreistellungen werden durch eine vollumfängliche Bundesgarantie abgesichert.
  • Die Zinssätze wurden gesenkt und liegen für kleine und mittlere Unternehmen bei 1 Prozent bis 1,46 Prozent; für große Unternehmen bei 2 Prozent bis 2,12 Prozent.

Es können Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden. Betriebsmittelfinanzierungen werden mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr und als endfällige Variante mit 2 Jahren Laufzeit angeboten. Investitionsfinanzierungen werden mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr angeboten.Des Weiteren bietet die KfW den Hausbanken prozessuale Erleichterungen bei den Kreditanträgen an und eine Vereinfachung der Verfahren bei der Risikoprüfung. Bei Krediten unter 3 Mio übernimmt die KfW die Risikoprüfung der Hausbanken. Kredite bis 10 Mio. Euro können mit vereinfachter Risikoprüfung vergeben werden. Des Weiteren bietet die KfW den Hausbanken prozessuale Erleichterungen bei den Kreditanträgen an.

b. Für Mittelständische und Große Unternehmen, die seit mehr als 5 Jahren am Markt sind:

KfW-Sonderprogramm für junge und etablierte Unternehmen – KfW-Unternehmerkredit

Investitions- und Betriebsmittelkredite für Bestandsunternehmen. Details und Programmbedingungen finden Sie auf der Seite der KfW.

Dieses Instrument wird erheblich ausgeweitet und verbessert:

  • Der KfW-Unternehmerkredit steht nun auch Unternehmen jeder Größenordnung zur Verfügung, die bedingt durch die Corona-Krise vorübergehend Finanzierungsschwierigkeiten haben.
  • Kredite können je Unternehmensgruppe bis 1 Milliarde Euro vergeben werden. Die Kredite sind begrenzt auf 25 % des Jahresumsatzes 2019 des antragstellenden Unternehmens oder den aktuellen Liquiditätsbedarf des antragstellenden Unternehmens für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder das doppelte der Lohnkosten des Unternehmens im Jahre 2019.
  • Die KfW bietet für kleine und mittlere Unternehmen (bis 50 Mio. Jahresumsatz, weniger als 250 Mitarbeiter) eine 90%-ige Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) sowie für alle Unternehmen oberhalb dieser Grenze eine 80%-ige Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) an. Die Haftungsfreistellungen werden durch eine vollumfängliche Bundesgarantie abgesichert. Die Zinssätze wurden gesenkt und liegen für kleine und mittlere Unternehmen bei 1 Prozent bis 1,46 Prozent; für große Unternehmen bei 2 Prozent bis 2,12 Prozent.
  • Es können Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden. Betriebsmittelfinanzierungen werden mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr und als endfällige Variante mit 2 Jahren Laufzeit angeboten. Investitionsfinanzierungen werden mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr angeboten.

Des Weiteren bietet die KfW den Hausbanken prozessuale Erleichterungen bei den Kreditanträgen an und eine Vereinfachung der Verfahren bei der Risikoprüfung. Bei Krediten unter 3 Mio übernimmt die KfW die Risikoprüfung der Hausbanken. Kredite bis 10 Mio. Euro können mit vereinfachter Risikoprüfung vergeben werden.

c. Für mittelständische und große Unternehmen

KfW-Sonderprogramm – Direktbeteiligungen für Konsortialfinanzierungen

Die KfW erweitert mit dem KfW Sonderprogramm 2020 „Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung“ ihr Finanzierungsangebot für Unternehmen, die bedingt durch die Corona-Krise vorübergehend Finanzierungsschwierigkeiten haben.

  • Im Rahmen dieses Förderprogramms bietet die KfW künftig Risikoübernahmen bis zu 80% des Vorhabens, jedoch maximal 50% der Risiken der Gesamtverschuldung an.
  • Die KfW beteiligt sich an Konsortialfinanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel mit einer Laufzeit bis zu 6 Jahren.
  • Die Beteiligung der KfW erfolgt pari passu zu Marktkonditionen. Das heißt, die wirtschaftlichen Konditionen werden vom Finanzierungspartner gestellt und von der KfW übernommen.
  • Der KfW-Risikoanteil beträgt mindestens 25 Mio. Euro und ist begrenzt auf 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 12 Monate.

Daneben steht für kleine Unternehmen, die noch keine 5 Jahre bestehen, das etablierte Instrument, ERP-Gründerkredit Startgeld, zur Verfügung:

ERP-Gründerkredit Startgeld
Zielgruppe:Kleine gewerbliche Unternehmen und Freiberufler bis zu 50 Beschäftigte und Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme von max. 10 Millionen Euro, die noch keine 5 Jahre bestehen
Höchstbetrag:maximal 30.000 Euro für Betriebsmittel (Gesamtfremdkapitalbedarf max. 100.000 Euro)
Laufzeit:maximal 10 Jahre mit zwei Tilgungsfreijahren
Sicherheiten:Bankübliche Besicherung bei 80 Prozent Haftungsfreistellung für Hausbank
Bürgschaften

Die Hausbanken können bei Bedarf auch auf das Bürgschaftsinstrumentarium zurückgreifen. Es darf sich nicht um Sanierungsfälle oder Unternehmen in Schwierigkeiten handeln.

Für Unternehmen, die bis zur Krise tragfähige Geschäftsmodelle hatten, können Bürgschaften für Betriebsmittel zur Verfügung gestellt werden. Bis zu einem Betrag von 2,5 Millionen Euro werden diese durch die Bürgschaftsbanken bearbeitet, darüber hinaus sind die Länder beziehungsweise deren Förderinstitute zuständig. Ab einem Bürgschaftsbetrag von 20 Millionen Euro beteiligt sich der Bund in den strukturschwachen Regionen am Bürgschaftsobligo im Verhältnis fünfzig zu fünfzig. Außerhalb dieser Regionen beteiligt sich der Bund an der Absicherung von Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen ab einem Bürgschaftsbedarf von 50 Millionen Euro und mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent. Bürgschaften können maximal 80 Prozent des Kreditrisikos abdecken, das heißt, die jeweilige Hausbank muss mindestens 20 Prozent Eigenobligo übernehmen.

Eine Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben bis 2,5 Millionen Euro kann schnell und kostenfrei auch über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden.

 

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