Pressemitteilung zur Ausweitung des Digitalbonus auf die Freien Berufe

Die Staatsregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag die Ausweitung des Digitalbonus auf Freie Berufe versprochen, trotzdem sind sie nach wie vor nicht antragsberechtigt. Aus einer aktuellen Antwort auf eine Anfrage der Landtags-Grünen geht nun hervor, dass

  • die Haushaltsmittel für den Digitalbonus im Doppelhaushalt 2024/2025 bereits ausgeschöpft sind;
  • bisher keine Ausweitung des Kreises der Berechtigten geplant ist.

Barbara Fuchs, Sprecherin für Wirtschaft, erklärt:

„Die Digitalisierung macht nicht einfach halt vor der Tür unserer Apotheken, Ingenieurinnen oder Physiotherapeuten. Sie stehen genauso vor der Aufgabe neue Tools und Prozesse einzuführen und ihre Arbeit gegen Cyberkriminelle zu schützen, wie kleine Unternehmen. Damit leisten die freien Berufe einen wichtigen Beitrag für die digitale Transformation unserer Wirtschaft und Gesellschaft. Dennoch schließt die Staatsregierung sie von der Förderung durch den Digitalbonus aus – trotz des Versprechens im Koalitionsvertrag eine Ausweitung zu prüfen. Die Begründung dafür ist fadenscheinig, denn die Söder-Regierung hat es selbst in der Hand den finanziellen Rahmen passend zu gestalten. Bisher verweigert sie unsere freien Berufe die Anerkennung und Wertschätzung, die sie verdienen. Das muss sich zügig ändern!“

Dr. Thomas Kuhn, Präsident des Verbandes der Freien Berufe, sagt:

„Es stellt sich die Frage nach der Wertschätzung der Freien Berufe, die immerhin in Bayern jährlich einen Umsatz von ca. 44,5 Mrd. erwirtschaften und als Arbeitgeber ca. 728.000 Mitarbeiter und Auszubildende beschäftigen. Die wichtige Vor-Ort-Versorgung mit Ärzten, Zahnärzten, Apotheken, Physiotherapeuten, Steuerberatern usw. liegt ebenfalls in den Händen der Freien Berufe, und wird von diesen umsichtig erfüllt.“

Hintergrund:

Mit dem Digitalbonus soll die digitale Transformation von Unternehmen gefördert werden. Es geht u.a. darum Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern. Antragsberechtigt sind laut Wirtschaftsministerium kleine Unternehmen, konkret Gewerbebetriebe im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben und die Maßnahme dort einsetzen. Explizit ausgeschlossen sind die Freien Berufe, Apotheken und weitere, s. Häufig gestellte Fragen (digitalbonus.bayern). Doch auch sie müssen sich den Herausforderungen der Digitalisierung stellen. Die Bundesregierung und andere Bundesländer, z. Bsp. Niedersachsen  (s. Anhang) würdigen bereits die Bedeutung der Freien Berufe. Sie haben den wichtigen Bonus inzwischen gewährt.  

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