Ladenschlussgesetz geht an der Realität der Kleinstsupermärkte vorbei

Die Staatregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 25. März 2025 den Entwurf für ein Bayerisches Ladenschlussgesetz beschlossen, das nun im Landtag beraten werden muss.

Mein Kommentar zum Gesetzentwurf:

„Die Staatsregierung macht zwar endlich dem Missstand, dass Bayern das einzige Bundesland ohne Ladenschlussgesetz ist, ein Ende – ein großer Wurf gelingt ihr dennoch nicht. Die willkürliche Beschränkung auf Läden mit maximal 150 m² verkennt die ökonomischen Realitäten vieler digitaler Kleinstsupermärkte. Die Märkte sichern gerade in strukturschwachen Gemeinden die Versorgung. Doch bei so winziger Verkaufsfläche sind Investitionen und Betrieb nicht wirtschaftlich, von Barrierefreiheit ganz zu schweigen. Für das Personal im Einzelhandel wäre zudem eine flächendeckende Kinderbetreuung mit flexiblen Angeboten nun nötiger denn je. Und statt der Wirtschaft zu vertrauen, stampfen CSU und Freie Wähler mit der unsinnigen Vorgabe, verkaufsoffene Abende einzeln zu beantragen, auch noch weitere Bürokratie aus dem Boden. Zusammenfassend: Ja – Bayern bekommt ein Ladenschlussgesetz, aber leider mit gravierenden Mängeln.“

Entwurf für das Ladenschlussgesetz – Neuerungen im Überblick

Bayern hält als einziges Bundesland neben dem Saarland weiter an seinen strikten Ladenöffnungszeiten bis maximal 20 Uhr fest. Daran hat die Koalition aus CSU und Freien Wähler am Ende nicht gerüttelt. In anderen Bereichen gibt es dagegen Lockerungen für Händler und Kundschaft:

  • Kommunen dürfen künftig acht lange Einkaufsnächte pro Jahr anbieten und brauchen dafür auch keinen besonderen Anlass.
  • Im Gegensatz zu den verkaufsoffenen Nächten gibt es bei den verkaufsoffenen Sonntagen keine Erhöhung der Tage – es bleibt bei maximal vier pro Jahr.
  • Händler dürfen zudem zusätzlich individuell an vier Werktagen pro Jahr länger als 20 Uhr aufsperren.
  • Sogenannte digitale Kleinstsupermärkte ohne Personal und mit maximal 150 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen künftig durchgängig öffnen, auch sonntags. Die genauen Zeiten dürfen die Kommunen aber jeweils eigenständig festlegen.
  • Zudem gibt es neue Freiräume beim erlaubten Sonntags-Warensortiment für Läden in Tourismusorten.

Mehr:

25.03.2025 – Presseinfo des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

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