Bayerns Innenministerium verbietet Kommunen eine Verpackungssteuer

Die bayerische Staatsregierung hat am 13. Mai verkündet, dass sie es den Kommunen verbietet, eine Verpackungssteuer einzuführen. Dies ist angesichts wachsender Müllberge und steigender Entsorgungskosten nicht nachvollziehbar. Gleichzeitig ist dies ein nicht notwendiger Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.

In Bayern fallen derzeit jährlich rund 900 Millionen Einweg-Getränkebecher und 725 Millionen Essensverpackungen als Abfall an. Die Stadt Tübingen verlangt z.B. 50 Cent für einen Einwegbecher, 50 Cent für eine Pommes-Schale oder 20 Cent für Einweg-Besteck. So können Anreize geschaffen werden, auf Mehrwegsysteme umzusteigen.

Auch der Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags Bernd Buckenhofer kritisiert die Entscheidung:

„Das Verbot einer kommunalen Verpackungssteuer stellt einen unbegründeten und überzogenen Eingriff in die kommunale Finanzhoheit dar, die als wesentlicher Teil der kommunalen Selbstverwaltung von der Bayerischen Verfassung und vom Grundgesetz geschützt wird. Kommunalfreundliches Handeln sieht anders aus. Vor einigen Jahren die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, später das Verbot der Übernachtungssteuer und jetzt wieder eine Verbotsankündigung legen nahe, dass das Vertrauen der Staatsregierung in die Entscheidungskompetenz der von der Bürgerschaft gewählten Stadt- und Gemeinderäte nicht stark ausgeprägt ist.

Es geht den Städten nicht um Bürokratie oder Einnahmenmehrung sondern darum, einen Anreiz zur Müllvermeidung schaffen zu können. Weggeworfene schmutzige Pizza-Kartons, Sushi-Verpackungen und Kaffee-Becher auf Straßen und Plätzen sind ein Ärgernis für die Menschen in unseren Städten und verursachen steigende Kehr- und Entsorgungskosten für die Kommunen. Die Heranziehung der Verursacher zur Kostenbeteiligung durch eine Steuer auf To-Go-Einwegverpackungen kann Bestandteil eines kommunalen Abfallvermeidungskonzepts sein.

Diese Abwägung, ob eine solche Steuer eingeführt werden soll, kann von Stadt zu Stadt unterschiedlich ausfallen. Eine solche Abwägung von vornherein unmöglich zu machen, schwächt die kommunale Selbstverwaltung. Das Bundesverfassungsgericht hat vor Kurzem die Tübinger Verpackungssteuer für verfassungsgemäß erklärt. Die Städte erwarten, dass das Urteil auch von der Staatsregierung akzeptiert wird.“

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