Nahversorgung im ländlichen Raum stärken

Barbara Fuchs fordert Nachbesserungen beim Ladenschlussgesetz – Konzeptoffenheit statt starrer Grenzen

Am 10. Juli steht im Bayerischen Landtag das neue Ladenschlussgesetz zur Abstimmung. Barbara Fuchs, wirtschaftspolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, kritisiert, dass die Staatsregierung nach wie vor an der Flächenbegrenzung für digitale Kleinstsupermärkte festhält: „Die Sonntagsöffnung nur Läden mit einer Verkaufsfläche bis 150 Quadratmetern zu erlauben, ist realitätsfern und gefährdet die Nahversorgung in ländlichen Regionen. Gerade dort benötigen innovative Konzepte oft mehr Fläche, um ein ausreichendes Sortiment anbieten und wirtschaftlich arbeiten zu können.“

Die Landtagsabgeordnete weist darauf hin, dass es in Bayern neben den Angeboten großer Ketten auch zahlreiche lokale Initiativen gibt, die dafür sorgen, dass die Menschen endlich wieder vor Ort einkaufen können. „Wir brauchen Konzeptoffenheit statt starrer Grenzen“, so Barbara Fuchs. „Digitale Kleinsupermärkte sind im ländlichen Raum oft die letzte Chance auf Versorgung vor Ort. Wenn die Staatsregierung es ernst meint mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in ganz Bayern, darf sie solche innovativen Ansätze nicht durch eine starre Quadratmetergrenze ausbremsen.“ Mehrere bayerische Gemeinden haben sich bereits zu einem Bündnis zusammengeschlossen und fordern eine Ausnahmeregel für unterversorgte Regionen. „Die Staatsregierung sollte deren Bedürfnisse ernst nehmen und bei der Flächenobergrenze nachbessern, wenn sie die Landbevölkerung nicht abhängen will.“

Zahlen des Wirtschaftsministeriums machen die Dringlichkeit deutlich: In mehr als 600 bayerischen Gemeinden gibt es demnach keinen Supermarkt mehr. Das sind 30 Prozent aller Gemeinden. In rund 200 Gemeinden ist nicht einmal ein Bäcker oder Metzger vorhanden. „Wer hier von Wahlfreiheit beim Einkaufen spricht, verkennt die Realität im ländlichen Raum,“ so Barbara Fuchs.

Die Grünen-Fraktion im Landtag beantragt daher für solche Gemeinden eine Sonderregelung: Ist im Umkreis von 5 km keinerlei Versorgungsstruktur vorhanden, soll eine Sonntagsöffnung für Läden mit einer Verkaufsfläche bis 400 qm möglich sein. „So haben alle Konzepte eine Chance. So werden Innovationen gefördert, statt neue Hürden aufgebaut,“ betont Barbara Fuchs.

Die GRÜNEN weisen darauf hin, dass beim Ladenschlussgesetz in vielen Punkte Einigkeit herrscht. So unterstützen sie beispielsweise das Festhalten an den regulären Öffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr ebenso wie die moderaten Erweiterungen bei verkaufsoffenen Abenden und Sonntagen. „Der Schutz der Beschäftigten und ihrer Familien muss im Mittelpunkt stehen“, so die wirtschaftspolitische Sprecherin. „Bei den Öffnungszeiten wäre theoretisch mehr möglich, wenn die Staatsregierung ihre Hausaufgaben gemacht hätte. In fast allen Bundesländern dürfen Läden länger geöffnet sein als in Bayern, in 10 Ländern sogar rund um die Uhr. In Bayern fehlen dafür aber die Voraussetzungen: faire Löhne, bessere Arbeitsbedingungen und flächendeckend flexible Kinderbetreuung.“

Der Gesetzentwurf der Staatsregierung und die Änderungsanträge der Fraktionen werden in Zweiter Lesung in der Plenarsitzung am Donnerstag, 10. Juli 2025 beraten.

Plenarsitzung live verfolgen: Bayerischer Landtag – YouTube


Download:

Pressemitteilung „Nahversorgung im ländlichen Raum stärken“ vom 9. Juli 2025 (PDF)

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