Entlastungspaket 3

Entlastung bei den Strompreisen

Eine Strompreisbremse soll Bürgerinnen, Bürger – und ebenso kleine undmittelständische Unternehmen mit Versorgertarif – spürbar entlasten. Siesollen eine Basisversorgung zu billigeren Preisen nutzen können. Der Anreiz zum Energiesparen bleibt erhalten. Die Strompreisbremse soll dazu beitragen,dass die Strompreise insgesamt sinken.Zudem soll der Anstieg der Netzentgelte im deutschen Stromnetz gedämpft werden. Die Netzentgelte sind Bestandteil der Strompreise und werden somitvon den Stromkundinnen und -kunden getragen.
Um die Strompreisbremse zu finanzieren, sollen Zufallsgewinne von Stromproduzenten zumindest teilweise abgeschöpft werden.

Hohe Zufallsgewinne bei Stromproduzenten werden abgeschöpft

Um die Strompreisbremse zu finanzieren, sollen Zufallsgewinne von Stromproduzenten zumindest teilweise abgeschöpft werden.
Energieunternehmen, die zum Beispiel Erneuerbaren-, Kohle- oder Atomstromzu gleichbleibend geringen Produktionskosten herstellen, erzielen derzeit aufdem europäischen Strommarkt sehr hohe Zufallsgewinne. Ganz Europa ist massiv von den stark gestiegenen Strompreisen betroffen.
Die Bundesregierung setzt sich deshalb in der Europäischen Union mitNachdruck dafür ein, dass solche Zufallsgewinne nicht mehr anfallen oder abgeschöpft werden können. Die
EU- Energieminister werden am 9. September in einer Sondersitzung über die Abschöpfung von Zufallsgewinnen und die geplante Strompreisbremse beraten.

Erhöhung beim CO2-Preis wird verschoben

Um Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen nicht zusätzlich bei den Energiekosten zu belasten, soll die Anfang 2023 anstehende Erhöhung de sCO2-Preises um ein Jahr verschoben werden. Der
CO2-Preis fürfossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas würde regulär zum 1.Januar 2023 um fünf Euro pro Tonne steigen.

Krisensichere Energieversorgung
Mittel- und langfristig wird sich die Lage auf den Energiemärkten entspannen,wenn mehr sichere Alternativen zu russischem Gas zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung arbeitet daran seit Übernahme der Amtsgeschäfte Anfang Dezember 2021. Die Gasspeicher sind bereits einen Monat vorher zu mehr als 85 Prozent gefüllt. Die ersten Flüssigerdgas-Terminals gehen Anfang nächsten Jahres in Betrieb.
Energie sparen bleibt wichtig. So kommen wir als Land gemeinsam durchdiese schwierige Zeit. Und es hilft für jede Einzelne und jeden Einzelnen, die Preissteigerung zu begrenzen.

Unterstützung für Familien 

Um Familien besonders zu unterstützen, wird das Kindergeld erhöht. Die Erhöhung erfolgt bereits zum 1. Januar 2023 um 18 Euro monatlich für daserste und zweite Kind. Das gilt für die Jahre 2023 und 2024. Für eine Familie mitzwei Kindern bedeutet das 432 Euro jährlich mehr für die kommenden zweiJahre. Angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten ist dies gerade für Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen wichtig.
Familien mit niedrigen Einkommen werden auch durch eine weitere Erhöhung des Kinderzuschlags unterstützt. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlageswurde bereits zum 1. Juli 2022 auf 229 Euro monatlich je Kind erhöht. Um die zusätzlichen Belastungen dieser Familien aufgrund der Inflation abzumildern,wird der Höchstbetrag des Kinderzuschlages ab dem 1. Januar. 2023 nochmals erhöht und auf 250 Euro monatlich angehoben. Dies gilt bis zur Einführung der Kindergrundsicherung.

Einmalzahlung für Studierende

Auch Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler sind von densteigenden Energiekosten betroffen. Nach dem Heizkostenzuschuss für BaföG-Empfängerinnen und -empfänger sollen nunmehr alle Studentinnen undStudenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler eine Einmalzahlung inHöhe von 200 Euro erhalten. Der Bund trägt die Kosten. Er wird mit denLändern beraten, wie die Auszahlung schnell und unbürokratisch vor Orterfolgen kann.

Höheres Wohngeld für mehr Berechtigte

Ab 1. Januar 2023 soll es die größte Wohngeldreform in der Geschichte in Deutschland geben. Mit dieser sollen künftig deutlich mehr Geringverdienende ein höheres Wohngeld bekommen. Der Kreis der Wohngeldberechtigten sollauf zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger erweitert werden. Künftig soll das Wohngeld dauerhaft eine Klima- und eine Heizkostenkomponente enthalten.

Kurzfristig zweiter Heizkostenzuschuss

Für die Heizperiode von September bis Dezember 2022 soll es für Wohngeldempfänger einmalig einen zweiten Heizkostenzuschuss geben: Für eine Person sind 415 Euro, für zwei Personen 540 Euro und für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro geplant.

Einmalzahlung für Rentner und Renterinnen
Rentnerinnen und Rentner sollen zum 1. Dezember eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro von der Rentenversicherung erhalten.Wegen der Steuerpflichtigkeit wirkt die Pauschale bei niedriger Rente stärker.

Midi-Job: Anhebung der Grenze auf 2000€
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringen monatlichenEinkommen ist eine Entlastung bei den Beiträgen zur Sozialversicherung (Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) besonders hilfreich. Schon bisher ist gesetzlich geregelt, dass zum 1. Oktober 2022 die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) von 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben wird. Diese Höchstgrenze soll nunmehr auf monatlich 2.000 Euro angehoben werden ab dem 1. Januar 2023. Dadurch werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Lohnbereich um rund 1,3Milliarden Euro jährlich entlastet, da sie deutlich weniger Beiträge für ihre Sozialversicherung zahlen.

Verlängerung des Kurzarbeitergeldes
Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden über den 30. September2022 hinaus verlängert. Damit wird Sicherheit für Unternehmen und Beschäftigte geschaffen.

Einführung eines Bürgergeldes

Das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden zum 1. Januar 2023 durch das moderne Bürgergeld abgelöst. Der Anpassungszeitraum der jährlichen Erhöhung beim Bürgergeld wird dabei so geändert, dass jeweils die zu erwartende regel-bedarfsrelevante Inflation im Jahr der Anpassung miteinbezogen wird. So wird die Inflation künftig besser und schnellerberücksichtigt. Dies beginnt am 1. Januar 2023 zum Start des Bürgergelds undführt zu einem Erhöhungsschritt auf etwa 500 Euro.

Abbau der Kalten Progression
Die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif werden angepasst. Davon profitieren ab dem 1. Januar 2023 rund 48 Millionen steuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger – Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner, Selbstständige sowie Unternehmerinnen und Unternehmer. Diese Werte werden im Herbst angepasst, wenn der Progressions- und Existenzminimumbericht vorliegt.

Bundesweites Ticket im Öffentlichen Nahverkehr
Das zeitlich befristete 9-Euro-Ticket für die Monate Juni bis September war eingroßer Erfolg. Daher soll ein bundesweites Nahverkehrsticket eingeführ twerden. Die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister von Bund undLändern erarbeiten zeitnah ein gemeinsames Konzept für ein bundesweitnutzbares, digital buchbares Abo-Ticket. Ziel ist ein Ticket von etwa 49 bis 69Euro pro Monat.

Umsatzsteuer in der Gastronomie

Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie aufsieben Prozent wird verlängert. Hiermit soll die Gastronomiebranche entlastetund die Inflation nicht weiter befeuert werden.
Die Bundesregierung wird die Umsetzung der international vereinbartenglobalen Mindestbesteuerung bereits jetzt national beginnen. Das führtlangfristig zu Mehreinnahmen in Milliardenhöhe.

Abschaffung der sogenannten Doppelbesteuerung (Rente)

Steuerzahlerinnen und Steuerzahlen sollen bereits ab dem 1. Januar 2023 ihre Rentenbeiträge vollabsetzen können. Dies geschieht damit zwei Jahre früher als ursprünglichgeplant. Künftig werden Renten in der Auszahlungsphase im Alter besteuert.

Senkung der Umsatzsteuer für Gas auf sieben Prozent
Zeitlich bis Ende März2024 befristet wird für den Gasverbrauch statt des normalen Steuersatzes von19 Prozent der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent gelten. Wenn dieSenkung zum 1. Oktober 2022 in Kraft tritt, ist damit zu rechnen, dass sich diese Maßnahme direkt inflationshemmend auswirken wird.

Entfristung und Verbesserung der Home-Office Pauschale
Die bis Ende 2022bereits verlängerte Home-Offi ce Pauschale wird entfristet und verbessert. Damit wird pro Homeoffice-Tag ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von 5 Euro möglich, maximal 600 Euro pro Jahr. Entlastet werden auch Familien mit kleineren Wohnungen, die nicht über ein separates Arbeitszimmer verfügen.

 

Hilfen für Unternehmen:

Insbesondere energieintensive Unternehmen, die die Steigerung ihrerEnergiekosten nicht weitergeben können, werden noch einmal stärker miteinem Programm unterstützt. Daneben werden die
bestehenden Maßnahmen bis zum Jahresende verlängert und ebenfalls inhaltlich erweitert.
Das KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) -Programm, das Kredithilfen von hundert Milliarden Euro beinhalten, wird zudem denen helfen können, die aufgrund der hohen Energiekosten in Schwierigkeiten gekommen sind.
Unternehmen sollen weiterhin bei Investitionen unterstützt werden, ihre Energieversorgung effizienter zu gestalten und umzustellen. Für energieintensive Unternehmen ist zudem die Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs vorgesehen. Hierbei handelt es sich um eine Steuerbegünstigung bei der Energie- und Stromsteuer.
Die Strompreisbremse soll ebenso für kleine und mittelständischE Unternehmen mit einem Versorgertarif greifen.