Weitere Entlastungen

Die Ampelkoalition im Bund hat zahlreiche weitere Vorhaben auf den Weg gebracht, die kurz- und langfristig weitere Entlastungen für Bürger*innen und Bürger bringen. Dazu zählen einmalige Leistungen wie der zweite Heizkostenzuschuss und die Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner, die zügig umgesetzt werden und bereits am 20. Oktober vom Bundestag beschlossen wurden. Aber auch dauerhafte Verbesserungen, wie das 49-Euro-Ticket, die Reform des Wohngeldes, das Bürgergeld und zahlreiche steuerliche Verbesserungen wurden bereits vom Bundestag beschlossen oder auf den Weg gebracht.

 

  1. Wohngeld-Plus und zweiter Heizkostenzuschuss 

Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz wird der Kreis der Wohngeldberechtigten auf zwei Millionen (bisher: 600.000) Haushalte, vorwiegend Mieter*innen, ausgeweitet und eine Heizkosten- und eine Klimakomponente eingeführt. Hinzu kommen weitere Verbesserungen wie die Verlängerung des Bewilligungszeitraums, die Verkürzung des Anrechnungszeitraums von einmaligen Einkommen und die Ermöglichung vorläufiger Wohngeldzahlungen.

Die dauerhafte Heizkostenkomponente wird 1-Personen-Haushalte mit monatlich 110,40 Euro und 5-Personen-Haushalte mit monatlich 225,40 Euro entlasten. Mit der Klimakomponente werden höhere Mieten sowohl beim sanierten Bestand als auch beim energieeffizienten Neubau abgefedert, für 1-Personen-Haushalte um monatlich 19,20 Euro und 5-Personen-Haushalte um monatlich 39,20 Euro.

Als kurzfristige Entlastung bei den gestiegenen Energiekosten wird für die Heizperiode September bis Dezember 2022 ein Heizkostenzuschuss II ausgezahlt werden, der für 1-Personen-Haushalte 415 Euro, für 2- Personen-Haushalte 540 Euro und für jede weitere Person im Haushalt zusätzliche 100 Euro beträgt. Der Heizkostenzuschuss geht vorwiegend an Bezieher*innen und Bezieher von Wohngeld. Aber auch Bezieher*innen und Bezieher von BAföG, Aufstiegs-BAföG, Berufsausbildungsbeihilfen und Ausbildungsgeld erhalten ihn in Höhe von 345 Euro pro Person.

Gesetzentwurf „Wohngeld-Plus“ – am 10. November vom Bundestag beschlossen.

Gesetzentwurf Heizkostenzuschuss II – am 20. Oktober vom Bundestag beschlossen.

  1. Erhöhung des Kindergelds

Um Familien noch stärker zu entlasten, hat sich die Ampelkoalition auf eine weitere Erhöhung des Kindergeldes verständigt. Bereits vom 01. Januar 2023 an soll das Kindergeld für jedes Kind auf 250 Euro im Monat erhöht werden. Im Rahmen des dritten Entlastungspakets war die Erhöhung des Kindergeldes auf 237 Euro pro Kind vorgesehen, in den Verhandlungen konnte sich die Ampelkoalition noch auf eine weitere substantielle Steigerung einigen.

Ab 2025 soll dann die Kindergrundsicherung dafür sorgen, dass Familien einfach und fair unterstützt werden. Die Erhöhung soll umgehend im Parlament beschlossen werden.

  1. Gas- und Strompreisbremse

Die Gaspreis-Kommission hat in ihrem Abschlussbericht umfangreich Maßnahmen vorgestellt, wie Gas- und Fernwärme-Kund*innen finanziell entlastet und gleichzeitig Sparanreize gesetzt werden können, um den zwei großen Herausforderungen auf dem Gasmarkt zu begegnen: deutlich gestiegene Preise sowie eine stark reduzierte Verfügbarkeit von Gas in Europa. Privatkunden werden demnach durch die Übernahme des Dezember-Abschlags und einen gedeckelten Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde ab spätestens 1. März 2023 profitieren. Auch Unternehmen und Industrie werden von der Preisbremse profitieren.

Am 10. November hat der Bundestag die von der Ampelkoalition vorgelegte Übernahme des Dezember-Abschlags für Gas- und Fernwärmekunden (für Letztverbraucher) beschlossen. Damit ist die geplante Überbrückung bis zur Einführung der Gaspreisbremse gesichert.

Am 25. November hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Gas- und Strompreisbremse im Kabinett beschlossen. Diese sieht vor, dass ein Anteil des berechneten Jahresverbrauchs zu einem geringeren Preis berechnet wird. Nur auf den Verbrauch oberhalb der Schwelle wir der volle Vertragspreis bezahlt. Diese Regelung entlastet Verbraucher*innen und Unternehmen, setzt gleichzeitig jedoch wichtige Anreize zum Energiesparen. Die Preisbremsen gelten ab März 2023, werden aber auch rückwirkend auf Januar und Februar angerechnet.

Mehr zu den Vorschlägen der Gaspreis-Kommission

Soforthilfe für Letztverbraucher (Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses, im Rahmen des GE zum ERP-Sondervermögen) – am 10. November vom Bundestag beschlossen.

Mehr zum beschlossenen Gesetzentwurf

  1. Einmalzahlung für Studierende 

Studierende und Fachschüler*innen erhalten eine Einmalzahlung von 200 EUR. Die Einmalzahlung ist steuerfrei und wird nicht auf andere Leistungen wie das BAföG angerechnet. Antragsberechtigt sind alle an einer Hochschule immatrikulierten Studierenden sowie Schüler*innen einer Fachschule, Berufsfachschule oder eines vergleichbaren Bildungsgangs, die zum 1. Dezember für den Besuch angemeldet waren.

Entsprechend sind auch internationale Studierende oder Auszubildende in einer schulischen Berufsausbildung anspruchsberechtigt. Die Einmalzahlung ist bereits vom Bundeskabinett beschlossen und soll noch in diesem Jahr von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Die Abwicklung und Auszahlung wird über die Bundesländer erfolgen.

  1. Energiepreispauschale für Rentner*innen  

Die anhaltenden Preissteigerungen betreffen viele Rentnerinnen und Rentner ganz besonders. Die Grünen im Bundestag haben sich deshalb dafür eingesetzt, dass auch sie finanzielle Unterstützung erhalten. Die nun auf den Weg gebrachte Energiepreispauschale für Rentner*innen in Höhe von 300 Euro entspricht der Summe, die Erwerbstätigen bereits im September ausgezahlt wurde. Einbezogen werden nicht nur die Altersrentnerinnen und -rentner, sondern auch Menschen, die Erwerbsminderungs-, Witwen- oder Waisenrenten beziehen.

Darüber hinaus werden die Versorgungsempfänger*innen des Bundes sowie Landwirt*innen unterstützt. Damit kommt die Pauschale mehr als zwanzig Millionen Menschen zugute. Sie wird nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung unterliegen und wer etwa Grundsicherungsleistungen bezieht, kann die Summe in vollem Umfang behalten. Sie ist zudem nicht pfändbar. Allerdings ist sie einkommensteuerpflichtig – je niedriger die Rente, umso wirksamer ist die absolute Entlastung der Rentnerinnen und Rentner.

Die Pauschale wird von der Deutschen Rentenversicherung noch in diesem Jahr automatisch ausgezahlt. Ein Antrag ist nicht notwendig.

Mehr Informationen zur Energiepreispauschale

Gesetzentwurf zur Energiepreispauschale – am 20. Oktober vom Bundestag beschlossen.

  1. Entlastungen für Erwerbstätige mit kleinen Einkommen

Der sogenannte Übergangsbereich bei den Midi-Jobs wird ausgeweitet. In der Krise ist das ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringeren Einkommen eine besonders hilfreiche Entlastung. Dazu wird ab dem 1. Januar 2023 die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Midi-Job von 1.600 Euro auf 2.000 Euro angehoben.

Beschäftigte in diesem monatlichen Einkommensbereich werden damit um rund 1,3 Milliarden Euro entlastet, da sie deutlich weniger Beiträge für ihre Sozialversicherung zahlen – bei unveränderten Leistungen zum Beispiel ihrer Krankenkasse oder der gesetzlichen Rentenversicherung.

Gesetzenwurf zur Erweiterung des Übergangsbereichs – am 20. Oktober vom Bundestag beschlossen.

  1. Jahressteuergesetz

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 bringt die Ampelkoalition auch viele weitere Entlastungsmaßnahmen auf den Weg.

  • Umsetzung des EU-Energiekrisenbeitrags
    Die Ampel hat sich seit Beginn der explodierenden Energiepreise infolge des russischen Angriffskrieges für eine Abschöpfung der Zufallsgewinne der davon profi­tierenden Unternehmen eingesetzt. Auch die EU hat mit einer entsprechenden Verord­nung eine nationale Umsetzung verlangt.
    Mit dem Jahressteuergesetz hat die Bundesregierung nun die Regelungen geschaffen, Zufalls­gewinne von Energiekonzernen der Jahre 2022 und 2023 in Höhe von  33 % abzu­schöpfen. Damit können dem Bundeshaushalt bis zu 3 Mrd. Euro zurückgeführt wer­den und die Krisengewinner an der Finanzierung der umfassenden Ent­lastungspakete der letzten Monate beteiligt werden. Damit die großen Konzerne hier nicht einfach die Besteuerung umgehen können, haben sich die Grünen im parlamentarischen Verfahren für einige Nachschärfungen eingesetzt.
  • Steuerbefreiungen für Betreiber*innen kleiner Photovoltaik-Anlagen bei der Einkommen- und Umsatzsteuer
    Betreiber von Photovoltaikanlagen bis zu 30 kW-peak werden durch die rückwir­kende Steuerbefreiung zum 01.01.2022 von bürokratischen Hürden befreien. Auch die Bürokratie im Bereich der Umsatzsteuer wird deutlich eingegrenzt, indem bei der Lieferung, Erwerb und Montage von Photovoltaikanlagen bis 30 kW-peak und Stromspeicher auf die Umsatzsteuer verzichtet wird. Das gilt auch für Ersatzteile von solchen Anlagen. Dadurch werden PV-Anlagen in der Anschaffung und Wartung deutlich günstiger. Darüber hinaus reduziert sich auch an anderen Stellen gezielt der bürokratische Aufwand. Damit wird Photovoltaik noch attraktiver gemacht und die Energiewende aktiv vorangetrieben.
  • Sonder-Abschreibung für den energetischen Standard EH 40 mit QNG-Siegel
    Im Rahmen der Verhandlungen war es uns Grünen wichtig, neben der Stärkung des Woh­nungsneubaus auch gezielte Anreize zu schaffen, dass der Neubau in Zukunft mit hohen Energie- und Nachhaltigkeitsstandards vorangebracht wird. Dies ist wichtig, um die klimagerechte Neubauoffensive auf den Weg zu bringen und wertvolle Energie einzusparen. Aus diesem Grunde hat die Ampel eine Sonder-Abschreibung für den Wohnungsneubau geschaffen, um so den Bau von klimagerechten Wohnungen zu fördern. Daneben profitieren diese Neubauten auch von einer Anhebung des linearen Abschreibungssatzes für Gebäude mit Fertigstellung ab dem 01.01.2023.
  • Energetische Gebäudesanierung durch Riester
    Insbesondere für Arbeitnehmer*innen, die über einen Riester-Vertrag verfügen, hat die Bundesregierung nun die Möglichkeit geschaffen, diesen Vertrag auch zur energetischen Sanierung der eigenen Vier-Wände zu nutzen. Auch diese Maßnahme leistet einen wichtigen Beitrag dazu, den Klimaschutz im Gebäudebereich voranzutreiben.
  • Entfristung der Homeoffice-Pauschale
    Durch die Entfristung der Homeoffice-Pauschale sichern wir einen steuerlichen Abzug der Kosten für das mobile Arbeiten von zu Hause aus auch für die Menschen, die über kein separates Arbeitszimmer verfügen. Darüber hinaus setzen wir auch den Abzugshöchstbetrag deutlich nach oben und ermöglichen allen einen Abzug von jähr­lich 1.260 Euro. Damit setzen wir eine Vereinbarung aus dem Koalitionsbeschluss vom 03. September 2022 um und zeigen, dass wir das Steuerrecht an die veränderten Bedingungen der modernen Arbeitswelt anpassen und sorgen dafür, dass es steuerlich attraktiv ist, auf das tägliche Pendeln zu verzichten. Nach der nun im Gesetz gefundenen Lösung werden die Steuerpflichtigen damit im Jahr um gut 1,7 Mrd. Euro entlastet.
  • Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende
    Gerade Alleinerziehende leiden unter den gegenwärtigen Preissteigerungen beson­ders stark. Um hier die notwendigen Entlastungen zu gewähren, heben wir den Al­leinerziehendenentlastungsbetrag ab dem Jahr 2023 um  252 Euro auf 4.260 Euro an. Alleinerziehende gehören zu den vulnerabelsten Gruppen in unserer Gesellschaft. Das Verhandlungsergebnis ist auch ein wichtiges politisches Zeichen im Vorlauf für die Steuergutschrift für Alleinerziehende, die eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist.
  • Anhebung Arbeitnehmerpauschbetrag
    Um eine weitergehende Entlastung sowie einen Beitrag zum Bürokratieabbau zu schaffen, heben wir den Arbeitnehmerpauschbetrag in diesem Jahr ein zweites Mal an, auf nunmehr 1230 Euro an. Zuletzt hatte die Ampel-Koalition den Betrag im Sommer 2022 rückwirkend um 200 Euro auf  1.200 Euro angehoben.
  • Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für einen Auszahlungsweg von staatlichen Entlastungen
    Das Jahressteuergesetz schafft die Grundlagen, um die Bankverbindungen der Bürgerinnen und Bürger mit der Steuer-Identifikationsnummer zu verknüpfen. Damit schaffen wir in der Ampel die Grundlage, zukünftige Entlastungen oder auch Zahlun­gen wie bspw. das Klimageld zielgerichtet auszuzahlen. Zwar ist dies nur der erste Schritt und die genaue Konzeption der Auszahlungswege muss noch erfolgen, den­noch ist dies ein wichtiger Schritt. Unser Ziel dabei ist es: Bürgerinnen und Bürger zukünftig unbürokratisch und sozial gerecht zu entlasten.
  • Anhebung des Sonderausgabenabzugs für Rentenversicherungsbeiträge
    Rentenversicherungsbeiträge können derzeit nur in einem begrenzten Umfang ange­setzt werden. Um einer möglichen Doppelbesteuerung von Renten entgegenzuwirken und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu entlasten, sieht der Gesetzentwurf vor, den steuerlichen Abzug von Rentenversicherungsbeiträgen bereits ab dem Jahr 2023 in voller Höhe zuzulassen und somit für eine Entlastung allein für das Jahr 2023 von mehr als 3 Mrd. Euro.
  • Anhebung des Sparer-Pauschbetrags
    Ebenso sieht das Gesetz eine Entlastung von Sparerinnen und Sparern durch die Anhebung des Sparer-Pauschbetrags von 801 Euro auf 1.000 Euro vor.
  • Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung von Kommunen verlängert
    Kommunale Dienstleistungen bleiben für zwei weitere Jahre bis 2025 von der Um­satzsteuer befreit. Dafür wird die entsprechende Übergangsregelung im Um­satzsteuergesetz (§2b) verlängert. Damit wird den Kommunen in den aktuellen Krisen eine steuerliche und bürokratische Atempause verschafft.

Zum Jahressteuergesetz

  1. Bürgergeld

Mit der größten Regelsatzerhöhung seit Einführung von Hartz IV sollen die Regelsätze zum 1. Januar 2023 um etwa 50 Euro auf über 500 Euro steigen. Die neue Berechnungsmethode bildet die derzeit hohe Inflation vorausschauender ab als bisher. Auch die Hinzuverdienstregeln werden geändert, sodass Menschen in der Grundsicherung vom eigenen Arbeitseinkommen mehr behalten können.

Mehr Informationen zum Bürgergeld

Gesetzentwurf Bürgergeld – am 10. November vom Bundestag beschlossen.

  1. 49-Euro-Ticket

Bund und Länder haben sich auf eine Nachfolgelösung verständigt, die sowohl einfach als auch deutlich günstiger als die bisherigen Abonnements ist. Das bundesweit gültige Deutschlandticket soll zügig zu einem Preis von 49 Euro im Monat eingeführt werden. Gewünscht ist der Start zum 1. Januar 2023, ob das tatsächlich möglich ist, müssen die Länder nun in den Ausarbeitungen prüfen. Damit können Fahrgäste Busse und Bahnen in ganz Deutschland günstig und unkompliziert mit nur einem Ticket nutzen, über alle Verbundgrenzen und Tarifgebiete hinweg – ein Quantensprung auch für die Verkehrswende und den Klimaschutz.

Mehr Informationen zum 49-Euro-Ticket

Quelle: Grüne Bundestagsfraktion