Unterstützung der überbetrieblichen Bildungsstätten 27. März 202027. März 2020 Heute habe ich mit einem wichtigen Anliegen an den Bayerischen Wirtschaftsminister gewandt – Die überbetrieblichen Bildungsstätten der Kammern profitieren derzeit leider noch nicht von den Hilfsmaßnahmen der Landesregierung. Diese sind für die duale Ausbildung aber extrem wichtig und dürfen dieser Krise nicht zum Opfer fallen! Anschreiben StMi Aiwanger_Corona_Bildungsstätten
Neustarthilfe für Soloselbstständige 24. Februar 202124. Februar 2021 Soloselbständigen können eine einmalige Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) beantragen, wenn sie ansonsten keine Fixkosten in der Überbrückungshilfe III geltend machen. Die Betriebskostenpauschale beträgt einmalig 50 Prozent des Referenzumsatzes, höchstens aber 7.500 Euro. […]
Überbrückungshilfe III 11. Februar 202116. Februar 2021 Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, […]