Dringlichkeitsantrag der Landtags-Grünen fordert Unterstützung von Solo-Selbstständigen 13. Mai 202013. Mai 2020 „Trotz des Soforthilfeprogramm des Bundes stehen viele bayerische Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen vor dem finanziellen Aus!“, kritisiert Barbara Fuchs, wirtschaftspolitische Sprecherin der Landtags-Grünen. Die Bundesländer haben die Möglichkeit das Bundesprogramm an ihre landestypischen Besonderheiten anzupassen. Baden-Württemberg hat das beispielsweise getan, indem die Antragsteller*innen dort einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von 1180,00 € ansetzen können. „Bayern muss endlich nachziehen und das Soforthilfeprogramm modifizieren, mit jedem weiteren Tag verschärft sich die Lage der Solo-Selbstständigen. Diese können aktuell nur ihre Betriebskosten ansetzen, eine Gebärdendolmetscherin oder eine Veranstaltungstechnikerin haben keine hohen Betriebskosten, sie brauchen Geld für den Lebensmitteleinkauf“, fordert Fuchs.Vom Fitnesstrainer über die freie Journalistin bis zu VHS-Dozierende gibt es in Bayern ein Heer von Solo-Selbstständigen. Sie alle leiden wie andere Unternehmerinnen und Unternehmer unter den coronabedingten Einschränkungen bei der Berufsausübung. Wenn es um staatliche Soforthilfen geht, fallen sie allerdings meist hinten runter – und werden angehalten, Arbeitslosengeld II zu beantragen.Außerdem berichten viele Antragsteller*innen von einer viel zu langen Bearbeitungsdauer. „Besonders hart trifft es diejenigen, die gleich zu Beginn der Krise einen Soforthilfe-Antrag gestellt haben. Deren Anträge müssen mühsam manuell ins System eingetippt werden, da es die Staatsregierung hier versäumt hat, ein maschinell lesbares Antragsformular zu entwerfen.“, so Fuchs.Erhalten die Antragsteller*innen dann endlich eine Rückmeldung der Bezirksregierung, werden die Anträge häufig mit einer standardisierten Antwort abgelehnt. „Diese Antwortschreiben lassen bei den Betroffenen mehr Fragen offen als das sie beantworten“, kritisiert Fuchs. Den Antragssteller*innen bleibt dann nichts anderes übrig als ALG II zu beantragen, damit sie ihren Lebensunterhalt finanzieren können. „Wertschätzung für unsere Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmer sieht anders aus!“. Die von Aiwanger groß angekündigte schnelle und unbürokratische Hilfe des Freistaats entpuppt sich als eine vom Bund finanzierte Luftnummer für viele Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer.Die Landtags-Grünen fordern deshalb sowohl für Solo-Selbstständige als auch für Kleinst- und Kleinunternehmerinnen und -unternehmer in Bayern ein eigenes Soforthilfeprogramm. Damit sollen nicht nur wie bisher laufende Betriebskosten abgedeckt werden, sondern auch der private Lebensunterhalt in Höhe von 1.180 Euro pro Monat.Ein entsprechender Dringlichkeitsantrag der Landtags-Grünen (Anhang) wird am Mittwoch im Plenum aufgerufen.
Neustarthilfe für Soloselbstständige 24. Februar 202124. Februar 2021 Soloselbständigen können eine einmalige Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) beantragen, wenn sie ansonsten keine Fixkosten in der Überbrückungshilfe III geltend machen. Die Betriebskostenpauschale beträgt einmalig 50 Prozent des Referenzumsatzes, höchstens aber 7.500 Euro. […]
Überbrückungshilfe III 11. Februar 202116. Februar 2021 Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, […]