Stärkung der Beruflichen Bildung in Zeiten der Corona-Pandemie 1. Juli 20201. Juli 2020 In Zeiten der Corona-Pandemie wurde die kritische Situation der Auszubildenden leider größtenteil komplett übersehen. Aber nicht nur die jetzigen Auszubildenden stehen vor großen Herausforderungen, wenn beispielsweise ihr Betrieb insolvent geht. Unzählige Schüler*innen, die dieses Jahr ihren Abschluss gemacht haben, stehen vor der großen Aufgabe einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Fehlende Veranstaltungen und Messen zur Berufsorientierung führen zu einem fehlenden Kontakt zwischen Absolventen und Unternehmen und der Lock-Down hat auch persönliche Bewerbungsgespräche verhindert. Wir dürfen aber nicht zulassen, dass wir einen gesamten Jahrgang an Jugendlichen verlieren und so eine ganze Ausbildungsgeneration ihrer Zukunftschancen berauben. Vor der Corona-Krise war der Fachkräftemangel das Hauptproblem der Betriebe, daher liegt die Ausbildung auch jetzt in ihrem ureigenen Interesse. Denn sie werden nach der Krise schnell wieder Fachkräfte brauchen.Um die kleinen und mittelständischen Betriebe dazu zu ermutigen, weiter auszubilden, habe ich einen Antrag für einen Bonus für Ausbildungsbetriebe in den Landtag eingebracht: BUENDNIS90-DIEGRUENEN_AntragID_79351_20-05-2020_500 -BonusfuerBetriebe_Nr_4 Auch die Bundesregierung hat die schwierige Lage auf dem Ausbildungsmarkt mittlerweile erkannt und daher in ihrem Konjunkturpaket eine Unterstützung für Ausbildungsbetriebe angekündigt.Meine beiden Kollegin auf Bundesebene fordern weitere Maßnahmen zur Stärkung der Auszubildenden:Zu den Vorschlägen, der beruflichen Ausbildung aus der Krise zu helfen, erklären Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Aus- und Weiterbildung, und Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:„Es muss alles dafür getan werden, damit junge Menschen auch in Zeiten der Corona-Pandemie sichere Zukunftsperspektiven haben. Das gemeinsame Ziel von Wirtschaft, Auszubildenden und Politik ist es, Ausbildungsplätze zu erhalten und neu zu besetzen. Azubis in Branchen, die besonders stark und lange von den Corona-Maßnahmen betroffen sind, müssen deshalb von Anfang an Kurzarbeitergeld in Höhe von 100 Prozent erhalten können. Davon profitieren Azubis und Betriebe gleichermaßen. Die beschlossenen Hilfen aus dem Bundesprogramm ,Ausbildungsplätze sichern‘ müssen zügig dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Um Mitnahmeeffekte zu verhindern, ist eine begleitende Evaluation des Programms unerlässlich.“
Neustarthilfe für Soloselbstständige 24. Februar 202124. Februar 2021 Soloselbständigen können eine einmalige Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) beantragen, wenn sie ansonsten keine Fixkosten in der Überbrückungshilfe III geltend machen. Die Betriebskostenpauschale beträgt einmalig 50 Prozent des Referenzumsatzes, höchstens aber 7.500 Euro. […]
Überbrückungshilfe III 11. Februar 202116. Februar 2021 Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, […]