Neue Maßnahmen ab 02. November 29. Oktober 2020 Ab dem 2. November gelten deutschlandweit neue, zusätzliche Maßnahmen.Wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit werden es sein, Abstand zu halten und Kontakte zu verringern. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.Trotz der vor zwei Wochen von Bund und Länder vereinbarten Maßnahmen steigt die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus nahezu in allen Regionen Deutschlands mit exponentieller Dynamik an. Deshalb ist es nun erforderlich, durch eine erhebliche Reduzierung der Kontakte in der Bevölkerung insgesamt das Infektionsgeschehen aufzuhalten. Die Zahl der Neuinfektionen muss wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche gesenkt werden.Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab dem 2. November nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet, maximal jedoch 10 Personen. Generell soll auf private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – verzichtet werden.Theater und Konzerthäuser, Kinos und Freizeitparks, Schwimmbäder und Fitnessstudios werden geschlossen. Das gilt auch für Gastronomiebetriebe und ähnliche Einrichtungen. Davon ausgenommen sind die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause.Kosmetikstudios und Massagepraxen werden ebenfalls geschlossen, ausgenommen sind medizinisch notwendige Behandlungen.Schulen und Kitas bleiben geöffnet. Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen ebenfalls geöffnet.Die getroffenen Regelungen gelten ab dem 2. November bis zum Ende des Monats. Nach zwei Wochen findet eine Überprüfung statt, um mögliche Anpassungen zu prüfen.Den genauen Wortlaut der von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder getroffenen Beschlüsse finden Sie hier PDF, 138 KB, nicht barrierefrei .Vor uns liegen vier schwierige Wintermonate. Aber Bund und Länder sehen mit Zuversicht in die Zukunft. Die Fortschritte bei der Impfstoffentwicklung und die einfachere Infektionskontrolle im Sommer geben uns die Hoffnung, dass Deutschland, wenn es gut durch diesen Winter kommt, im nächsten Jahr schrittweise die Pandemie überwinden und sich auch wirtschaftlich erholen kann.Die jeweiligen Verordnungen und Allgemeinverfügungen, die in Ihrer Region gelten, finden Sie auf der Seite Ihres Bundeslandes.
Neustarthilfe für Soloselbstständige 24. Februar 202124. Februar 2021 Soloselbständigen können eine einmalige Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) beantragen, wenn sie ansonsten keine Fixkosten in der Überbrückungshilfe III geltend machen. Die Betriebskostenpauschale beträgt einmalig 50 Prozent des Referenzumsatzes, höchstens aber 7.500 Euro. […]
Überbrückungshilfe III 11. Februar 202116. Februar 2021 Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, […]