Bayerische Grundsteuerpläne stoßen die Kommunen vor den Kopf 20. Mai 202120. Mai 2021 Der Bayerische Landtag hat heute in erster Lesung den Entwurf eines Bayerischen Grundsteuergesetzes beraten. Damit schlägt Bayern einen Sonderweg ein und nutzt die Länderöffnungsklausel des Bundessteuergesetzes. So sollen für die künftige Berechnung nur die Grundstücks- und Gebäudeflächen herangezogen werden. Damit fehlt aber jegliche ökologische und baupolitische Lenkungswirkung. Zudem gibt es beim bayerischen Grundsteuerweg auch verfassungsrechtliche Bedenken. Das Bayerische Grundsteuergesetz verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, da durch den Flächensteueransatz zukünftig in Fürth ein in die Jahre gekommenes Einfamilienhaus in Randlage genauso wie die Villa in Toplage besteuert werden soll. Die Grundsteuer ist eine der wesentlichen Finanzierungsgrundlagen der Gemeinden. Sie trägt zum einen finanziell zur Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung bei und hat zum anderen auch eine wichtige soziale Komponente, weil sie Einfluss auf einen Teil der Kosten des Wohnens hat. Mit dem bayerischen Verbot der Grundsteuer C soll den Kommunen nun die Möglichkeit genommen werden, unbebaute baureife Grundstücke höher zu besteuern, um einen finanziellen Anreiz zur Schließung von Baulücken zu schaffen. Mit dem Gesetzesentwurf der Regierungskoalition CSU/Freie Wähler wurde bewusst eine Chance auf ein Anreizsystem zur flächensparenden Wohnraumschaffung vertan. Mit einem Änderungsantrag setzen wir uns in den Gesetzesberatungen für ein gerechtes Grundsteuersystem in Bayern ein, dass gleichzeitig die kommunalen Finanzen sichert.Hier unser Änderungsantrag zum Bayerischen Grundsteuergesetz.
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