Staatsregierung gefährdet regionale Nahversorgung 4. Dezember 20244. Dezember 2024 Die willkürliche Begrenzung auf 150qm verhindert wirtschaftliches Arbeiten für die digitalen KleinstsupermärkteViele kleine bayerische Gemeinden haben eine Lösung für die fehlende Nahversorgung gefunden, und zwar in Form von digitalen Kleinstsupermärkten. Diese werden häufig während der regulären Öffnungszeiten mit Personal betrieben und außerhalb der Ladenöffnungszeiten, gibt es einen digitalen Zugang. Nur mit diesen und ähnlichen innovativen Modellen lohnt es sich für die Ladenbetreiber*innen in kleinen Gemeinden, die Nahversorgung sicherzustellen. Teilweise haben die Bürger*innen dort sogar Anteile gekauft, um eine Startfinanzierung sicherzustellen. Nachts und am Wochenende werden die Läden ohne Personal betrieben. Im jetzt vorgelegten Entwurf für das bayerische Ladenschlussgesetz wird die 24/7 Öffnung auf Läden mit bis zu maximal 150qm begrenzt.„Die digitalen Supermärkte haben in vielen Kommunen eine Leerstelle bei der wohnortnahen Versorgung gefüllt. Wirtschaftlich betreiben und als attraktive Alternative zum großen Discounter lassen sich aber auch diese Märkte nur mit einem gewissen Produktsortiment. Ich habe in den letzten Wochen mit zahlreichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern in ganz Bayern gesprochen, allen ist die Begrenzung unverständlich, und sie befürchten das damit verbundenen Ende ihrer digitalen „Tante Emma“-Läden“, kritisiert Barbara Fuchs, wirtschaftspolitische Sprecherin der Landtagsgrünen.„In vielen Dörfern gibt es endlich wieder einen Supermarkt im Ort, die Bürger*innen nutzen den Laden gerne und häufig“, betont Fuchs. „In Zeiten verödender Innenstädte und Gemeindezentren erweist der Freistaat mit der geplanten Begrenzung den Kommunen hier einen Bärendienst.“Die Grünen-Landtagsfraktion steht für wohnortnahe Versorgung, diese ist besonders wichtig für Ältere und Menschen ohne Führerschein. Die Grünen fordern daher eine Streichung dieser Begrenzung im Rahmen der Verbändeanhörung. Denn mit einer gesetzlich festgeschriebenen Begrenzung auf nur 150qm lässt sich die Wirtschaftlichkeit von Investitionen für neue Ladenneueröffnungen nicht darstellen.Der Ministerrat hat den Entwurf für ein eigenes Bayerisches Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) am 26.11.2024 gebilligt. Der Entwurf geht als nächstes in die Verbändeanhörung und dann in die parlamentarische Beratung. Das Gesetz könne ab Mitte 2025 in Kraft treten.
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