Söder und Glauber greifen Artenschutz-Volksbegehren an  

Foto von Mirko Fabian auf Unsplash

MdL Barbara Fuchs: Finanzierung von Landschaftspflege und Naturschutz akut gefährdet 

Ministerpräsident Söder und Umweltminister Glauber streichen Mittel für Naturschutz und Landschaftspflege – ohne Vorwarnung. Die Grünen im Bayerischen Landtag fordern deshalb von der Bayerischen Staatsregierung, die pauschalen Kürzungen im Umwelthaushalt für Landschaftspflege und Naturschutz zurückzunehmen und sie auskömmlich zu finanzieren. Über eine erweiterte Haushaltsperre stehen pauschale Mittelkürzungen im Raum. Nach Berechnungen von Landschaftspflege- und Naturschutzverbänden fehlen ca. 18 Millionen Euro, um die erfolgreiche Arbeit für Naturschutz und Landschaftspflege der letzten Jahre in Bayern fortsetzen zu können. 

Mit dem „Versöhnungsgesetz“ wurden 2019 von Söder, Glauber und der CSU/FW-Koalition die Landschaftspflegeverbände im bayerischen Naturschutzgesetz aufgenommen. Der erfolgreiche Weg der gleichberechtigten Beteiligung der kommunalen Gebietskörperschaften, der Naturschutzverbände und der Landwirtschaft über Landschaftspflegeverbände gemeinsam beim Erhalt der Biodiversität mitzuwirken, wurde damit anerkannt und verankert. 

Viele Projekte konnten durch diese gesetzliche Grundlage verstetigt werden. Mitarbeitende und Vertragspartner insbesondere aus der Landwirtschaft hatten Dank der Projektförderungen eine verlässliche Perspektive. Wegen der Haushaltssperre und anstehenden Mittelkürzungen im Nachtragshaushalt stehen viele wichtige Projekte zum Erhalt seltener und gefährdeter Arten und Lebensräume vor dem Aus. Da viele Mitarbeitende über diese Projekte mitfinanziert werden, führt dies bereits zu ersten Kündigungen und damit einem Aderlass, der sich auch auf zukünftige Tätigkeiten der Landschaftspflegeverbände auswirken wird. 

„Die Landschaftspflege und damit der Natur- und Artenschutz, sowie der natürliche Klimaschutz werden damit einen riesengroßen Verlust an Sachkenntnis und Know-how hinnehmen müssen. Diese Stellen wieder zu besetzen wird, auch wenn sich die Finanzlage entspannt, sehr schwierig werden“, so die Landtagsabgeordnete Barbara Fuchs, „Hier geht es um die Bewahrung der menschlichen Lebensgrundlagen. Wir bringen deshalb einen Haushaltsantrag ein mit der Forderung, diese Kürzungen rückgängig zu machen und die wichtige Arbeit der Landschaftspflegeverbände damit anzuerkennen“. 

Ohne die Landschaftspflegeverbände können viele staatliche Naturschutzaufgaben nicht erreicht werden. Die Umsetzung der Managementpläne für die Natura2000-Gebiete wäre gefährdet, genauso wie der Biotopverbund, der Streuobstpakt und der Moorschutz. Bereits jetzt wurde Deutschland vom Europäischen Gerichtshof wegen unzureichender Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie verurteilt. Ein weiteres Vernachlässigen des europäischen Naturschutzrechts kann zu Strafzahlungen führen, die ein Vielfaches der jetzt eingesparten Gelder verursachen. So ist zum Beispiel auch der bayerische Feldhamsterschutz gefährdet.  

„Wir fordern deshalb, dass die Staatsregierung noch einlenkt und unseren Antrag annimmt. Wir brauchen Menschen, die Streuobstbäume sachkundig schneiden und die Landschaft pflegen, wir brauchen landwirtschaftliche Betriebe, die auf ihren Feldern einen Erntestreifen für den Feldhamster übriglassen und begeisternde Beratungsgespräche für den Moorschutz. Wir brauchen in ganz Bayern das lokale Engagement für die Natur“, erklärt Barbara Fuchs, MdL.

Unseren Haushaltsantrag hier zum Download.

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