Flächenbegrenzung gefährdet Nahversorgung im ländlichen Raum.
Bayern ist bislang das einzige Bundesland ohne ein eigenes Ladenschlussgesetz – ein Missstand, der immer wieder zu Konflikten vor Ort führt. Nun hat die Staatsregierung einen Entwurf für ein bayerisches Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) vorgelegt, der heute erstmalig im Landtag beraten wird. Künftig sollen bis zu 8 lange Einkaufsnächte und ein 24/7-Betrieb digitaler Kleinstsupermärkte als neue Form der Nahversorgung möglich sein.
„Das ist grundsätzlich ein Schritt in Richtung Modernisierung, jedoch kein großer Wurf. Es fehlt ein ganzheitlicher Ansatz, der sowohl die Bedürfnisse der Verbraucher*innen als auch die wirtschaftlichen und sozialen Belange im Einzelhandel berücksichtigt“, kritisiert die Sprecherin für Wirtschaft der Landtags-Grünen Barbara Fuchs.
Der vorliegende Entwurf setzt beispielsweise auf eine willkürliche Begrenzung: Die 24/7-Öffnung soll nur für Läden mit maximal 150 m² gelten. Diese Regelung verkennt die ökonomischen Realitäten vieler digitaler Kleinstsupermärkte, die gerade in strukturschwachen Gemeinden die Versorgung sichern. Diese benötigen ein Mindestmaß an Ladenfläche, um einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten und wirtschaftlich investieren und arbeiten zu können. Dafür ist gerade in unterversorgten Regionen bis zu 400 m² Verkaufsfläche nötig.
„Die Begrenzung auf 150 m² gefährdet die Nahversorgung in zahlreichen ländlichen Gemeinden,“ warnt Barbara Fuchs. „Sie würde bedeuten, dass bestehende Läden schließen und geplante nicht eröffnen. Dabei erfüllen diese modernen Tante-Emma-Läden eine wichtige Funktion insbesondere für ältere und weniger mobile Menschen. Sie bringen Lebensqualität zurück in Dörfer, aus denen sich Supermarktketten zurückgezogen haben.“
Die Kritik an der Flächenbegrenzung kommt parteiübergreifend auch von kommunalen Amtsträgern. Acht Gemeinden haben sich bereits zu einem Bündnis zusammengeschlossen und fordern eine Privilegierungsregelung für unterversorgte Regionen. „Es muss unser Ziel sein, für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern zu sorgen,“ so Barbara Fuchs weiter.
Ein weiterer Kritikpunkt: Die Söder-Regierung schafft neue Bürokratie. Die verlängerten Verkaufsabende sollen jeweils einzeln beantragt werden – dies stellt vor allem kleinere Einzelhändler vor zusätzliche Herausforderungen.
Die wirtschaftspolitische Sprecherin der Landtags-Grünen Barbara Fuchs fasst zusammen: „Es ist erfreulich, dass Bayern endlich einen neuen Weg bei den Ladenöffnungszeiten einschlägt. Es wäre jedoch noch mehr möglich, wenn die Söder-Regierung ihre Hausaufgaben erledigt hätte. Für längere Öffnungszeiten über 20 Uhr hinaus fehlen die notwendigen Rahmenbedingungen: eine flächendeckende Kinderbetreuung mit flexiblen Angeboten und faire Arbeitsbedingungen im Einzelhandel. Eine Modernisierung der Ladenschlusszeiten darf keine prekären Arbeitsbedingungen verstärken in einer Branche, in der überwiegend Frauen tätig sind.“
In den anstehenden parlamentarischen Beratungen des Gesetzesentwurfs setzen sich die Landtags-Grünen für den Schutz der Arbeitnehmer*innen und eine lebendige, wohnortnahe Nahversorgung der Menschen in ganz Bayern ein. Hierzu werden sie einen Änderungsantrag einbringen.
Presseberichte:
- SZ: Opposition dringt auf Korrekturen beim Ladenschluss – Bayern – SZ.de
- Frankenpost: Nur ein „mutloses Reförmchen“? (Paywall)
- Presse Augsburg: Grüne kritisieren geplantes Ladenschlussgesetz in Bayern | Presse Augsburg
- Nordbayern.de: Neues Ladenschlussgesetz in Bayern: So reagieren die Parteien – und das ändert sich beim Einkauf
Meine Rede im Landtag:
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