Ukraine

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat spürbare Auswirkungen auch auf deutsche Unternehmen. Stark gestiegene Energiepreise stellen für viele Unternehmen eine Belastung dar. Das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium und das Bundesfinanzministerium haben daher am 8. April 2022 ein Maßnahmenpaket für die von Kriegsfolgen besonders betroffenen Unternehmen vorgelegt.

Dieses Maßnahmenpaket umfasst mehrere Komponenten, die Schritt für Schritt umgesetzt werden. Nachdem Ende April bzw. Anfang Mai bereits das KfW-Kreditprogramm eingeführt und die Bund-Länder- Bürgschaftsprogramme erweitert worden sind und seit dem 17. Juni 2022 auch das Margining-Absicherungsinstrument bereitsteht, startet am 18. Juli 2022 die vierte Säule des Pakets, das Energiekostendämpfungsprogramm für energieintensive Industrien. Antragsberechtigte energie- und handelsintensive Unternehmen können hiernach einen Zuschuss zu ihren gestiegenen Erdgas- und Stromkosten von bis zu 50 Millionen Euro erhalten. Das Hilfsprogramm hat ein geplantes Volumen von insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro.

 

 

Übersicht der bisherigen Maßnahmen

  • Heizkostenzuschuss: Mehr als zwei Millionen Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld, BAföG und weiteren Bildungsförderungen erhalten zum 1. Juni 2022 einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 270 Euro (Zwei-Personenhaushalt 350 Euro und jedes weitere Familienmitglied 70 Euro), um den starken Anstieg der Heizkosten aufgrund der hohen Energiepreise abzufedern. Wer Wohngeld bezieht, profitiert in der Heizperiode von September bis Dezember von einem zweiten Heizkostenzuschuss. Für eine Person sind 415 Euro, für zwei Personen 540 Euro und für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro vorgesehen. Der erste Heizkostenzuschuss wird seit Juli ausgezahlt. Er beträgt mindestens 270 Euro für Wohngeld-Haushalte sowie 230 Euro für Auszubildende und Studierende im BAföG-Bezug. Mieterinnen und Mietern greift die Bundesregierung zudem mit einer Wohngeldreform unter die Arme.
  • 9-Euro-Ticket: Vom 1. Juni bis zum 31. August werden die Preise im Nahverkehr (ÖPNV) so günstig wie nie: Nach dem Motto “9 für 90” werden drei Monate lang bundesweit die Monatstickets nur 9 Euro kosten. Wer bereits ein Abo bezieht, erhält die gezahlte Differenz erstattet.
  • Absenkung der Energiesteuer: Auch die Menschen, die auf das Auto angewiesen sind, werden entlastet. Ebenfalls befristet vom 1. Juni bis zum 31. August werden die Energiesteuern auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß abgesenkt – nach Angaben des Finanzministeriums wird der Liter Benzin dann um 35 Cent günstiger, der Liter Diesel um knapp 17 Cent.
  • Die EEG-Umlage auf den Strompreis wird zum 1. Juli 2022 entfallen. Damit kann der Strompreis um 3,723 Cent je Kilowattstunde günstiger werden.
  • Kinderbonus: Familien sind besonders von den Preissteigerungen betroffen. Daher werden sie mit einer Einmalzahlung von 100 Euro für jedes Kind, ergänzend zum Kindergeld im Juli 2022, unterstützt.
  • Kindersofortzuschlag: Mit einem Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro pro Monat werden ab Juli unbürokratisch von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unterstützt. Ab 2023 wird das Kindergeld für die ersten drei Kinder auf jeweils 237 Euro pro Monat erhöht. Auch Kinder, die in Armut leben, erhalten mehr Geld.
  • Einmalzahlung: Einmalig 200 Euro werden im Juli 2022 an alle erwachsenen Beziehenden von ALG II, Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung und für Asylbewerber*innen ausgezahlt.
  • Einmalzahlung für Empfänger*innen von Arbeitslosengeld 1 in Höhe von 100 Euro im Juli 2022.
  • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei der Einkommensteuer wird rückwirkend zum 1. Januar 2022 um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben. Die Entlastung kommt im Juni/Juli 2022 bei den Bürger*innen an.
  • Der steuerliche Grundfreibetrag wird für 2022 von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro angehoben. Die Entlastung kommt im Juni/Juli 2022 an.
  • Pendler: Die bereits mit der Einführung der CO2-Bepreisung beschlossene und bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler*innen auf 38 Cent (ab dem 21. Kilometer) wird vorgezogen. Das gilt auch für die bis 2026 befristete Anhebung der Bemessungsgrundlage für die Mobilitätsprämie. Die Entlastungen kommen im Rahmen der Einkommensteuererklärung im Laufe des kommenden Jahres an. Gleichzeitig strebt die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode eine Neuordnung der Pendlerpauschale an, die ökologisch-soziale Belange der Mobilität besser berücksichtigt.
  • Energiepreispauschale: Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen in den Steuerklassen I-V wird im September 2022 einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt, Auch Studierende und Fachschüler*innen erhalten 200 Euro, Rentner*innen eine Einmalzahlung von 300 Euro. Selbstständige erhalten eine Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlung. Auch die Voraussetzungen für ein Energiegeld werden vorangebracht, die Bundesregierung wird einen Auszahlungsweg über die Steuer-ID entwickeln.
  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt voraussichtlich ab Oktober 2022 auf 12 Euro und sorgt für eine Erhöhung des Nettoeinkommens von vielen Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
  • Wir wollen außerdem Mieterinnen und Mieter ab dem 1. Januar 2023 entlasten und die Vermieter*innen an den CO2-bedingten Mehrkosten beim Heizen beteiligen.

Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden ab 2023 vom neuen Bürgergeld abgelöst. Dabei wird der Regelsatz um mehr als 50 Euro auf rund 500 Euro angehoben – und die Unterstützung dauerhaft und gezielt verbessert, wo der Bedarf am größten ist.