100%-Staatshaftung bei Bundeskrediten 6. April 2020 Ich begrüße die heute beschlossenen Erleichterungen bei den Bundeskrediten.Die 100%-Staatshaftung ist jetzt das richtige Mittel, damit die Kredite schnell bei den Unternehmen ankommen. Die Hausbanken haben jetzt die nötigen Sicherheiten, um die Kredite an die Unternehmen schnell weiterzureichen. Zudem brauchen wir Verlängerungen bei der Tilgung der anderen KfW-Kredite, nur so können wir eine weitere Welle der Insolvenzen verhindern. Ich fordere die Bayerische Staatsregierung auf, diese Regelung schnellstmöglich auf die LfA-Förderkredite auszuweiten! Die KfW-Schnellkredite für den Mittelstand umfassen im Kern folgende Maßnahmen: Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden: Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis 25 % des Jahresumsatzes 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.Zinssatz in Höhe von aktuell 3% mit Laufzeit 10 Jahre.Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden. Der KfW-Schnellkredit kann nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten.
Neustarthilfe für Soloselbstständige 24. Februar 202124. Februar 2021 Soloselbständigen können eine einmalige Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) beantragen, wenn sie ansonsten keine Fixkosten in der Überbrückungshilfe III geltend machen. Die Betriebskostenpauschale beträgt einmalig 50 Prozent des Referenzumsatzes, höchstens aber 7.500 Euro. […]
Überbrückungshilfe III 11. Februar 202116. Februar 2021 Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, […]