100 % Haftungsfreistellung bei Landeskreditprogramme der LfA

Die Bayerische Staatsregierung hat am 07. April 2020 eine Erweiterte Haftungsfreistellung bei Kreditprogrammen der LfA beschlossen.

Nach einer Änderung der beihilferechtlichen Vorgaben der EU wird das Angebot der LfA nun noch um ein neues Darlehensprodukt mit einer 100-prozentigen Haftungsfreistellung für Kleinunternehmer bis 10 Mitarbeiter ergänzt. Unternehmen bis 5 Mitarbeiter können dabei Darlehen bis zu 50.000 Euro erhalten, Unternehmen bis 10 Mitarbeiter bis zu 100.000 Euro.

Die notwendige Risikoentlastung der LfA in Höhe von bis zu insgesamt 12 Mrd. Euro soll durch entsprechende Rückbürgschaftsermächtigungen im Rahmen der parlamentarischen Behandlung des 2. Nachtragshaushalts 2019/2020 berücksichtigt werden.

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