Gleichbehandlung mit Gesundheitsschutz 27. April 202028. April 2020 Seit heute dürfen Läden mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 m² wieder öffnen und damit 80 % aller bayerischen Einzelhändler. Das ist ein erster wichtiger Schritt zur Sicherung unternehmerischer Existenzen, so die Landtagsabgeordnete Barbara Fuchs. Gerade kleine Unternehmen haben oft mangels weiterer etablierter Vertriebskanäle besonders unter den Einschränkungen gelitten. Am vergangenen Freitag debattierte der Bayerische Landtag die Möglichkeit der weiteren Öffnung von größeren Läden.In einem Dringlichkeitsantrag forderte die wirtschaftspolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion Barbara Fuchs, dass auf Antrag bei den Kreisverwaltungsbehörden auch der großflächige Einzelhandel wieder öffnen kann, wenn die Verkaufsfläche auf höchstens 800 m² reduziert wird und aus Gründen des Gesundheitsschutzes nichts gegen eine Öffnung spricht. Damit soll gerade Geschäften in Randlagen, Vororten oder Kleinstädten, wie „erlebe wigner!“ in Zirndorf, Euronics Hartmann in Neustadt a.d. Aisch oder das Modehaus Heilingbrunner in Moosburg unter Einhaltung gebotener Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln ein Schritt Richtung Normalität ermöglicht werden. Mit dieser sorgsamen Regelung wird dem Gleichbehandlungsgrundsatz auch beim großflächigen Einzelhandel Rechnung getragen. MdL Barbara Fuchs betont jedoch, dass dabei immer das Primat des Gesundheitsschutzes gilt.Die weitere Entwicklung der Pandemie in Bayern muss genau beobachtet werden, um in dieser besonders dynamischen Krisensituation bei Bedarf nachzusteuern und auf die aktuellen Entwicklungen zu reagieren. Die Politik trägt eine große Verantwortung und muss entsprechend der Entwicklung der Neuinfektionen die richtigen Entscheidungen treffen, erklärt die wirtschaftspolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion. Hier unser Dringlichkeitsantrag: „Verkaufsfläche auf 800 m² reduzieren“Bitte akzeptiere YouTube-Cookies, um dieses Video abzuspielen. Mit der Zustimmung, wird auf Inhalte von YouTube zugegriffen, einem Dienst, der von einem externen Drittanbieter bereitgestellt wird.Datenschutzerklärung für YouTubeWenn dieser Hinweis akzeptiert wird, wird die Auswahl gespeichert und die Seite aktualisiert. YouTube-Video ansehen
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