Ausbildungsprämie kann beantragt werden!


Endlich können Betriebe die angekündigten Ausbildungsprämien bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen:

Ausbildungsprämien

Die Ausbildungsprämie fördert KMU, die in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sind und dennoch gleich viele Ausbildungsverträge für das Ausbildungsjahr 2020 abschließen, wie im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019. Die Prämie besteht aus einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro je Ausbildungsvertrag.

    Alternativ gibt es die Ausbildungsprämie plus für zusätzliche Ausbildungsverträge. In diesem Fall beträgt der Zuschuss einmalig 3.000 Euro pro zusätzlichem Ausbildungsvertrag.

    Beide Zuschüsse werden nach der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit ausgezahlt.

    Wichtig: Es werden Ausbildungsverhältnisse gefördert, die im Zeitraum von 01.08.2020 bis 15.02.2021 beginnen.

    Voraussetzungen und Antrag

    Um die Ausbildungsprämie oder die Ausbildungsprämie plus zu erhalten, muss der Betrieb erheblich von der Corona-Krise betroffen sein. Dafür gelten diese Kriterien:

    • Die Beschäftigten haben in der ersten Jahreshälfte 2020 mindestens einen Monat in Kurzarbeit gearbeitet oder
    • der Umsatz des Ausbildungsbetriebs ist im April und Mai 2020 im Vergleich zu April und Mai 2019 durchschnittlich um mindestens 60 Prozent eingebrochen. Wurde das Unternehmen nach April 2019 gegründet, gelten November und Dezember 2019 als Vergleichszeitraum.

    Verwenden Sie folgende Formulare, wenn Sie die Ausbildungsprämie und/ oder die Ausbildungsprämie plus beantragen.

    In den Hinweisen zu den Formularen finden Sie weitere Informationen zur Beantragung:

    Die Formulare senden Sie an Ihre zuständige Agentur für Arbeit.

    Zuschuss zur Ausbildungsvergütung

    Wenn Ihr Unternehmen aufgrund der Corona-Krise Kurzarbeit anzeigt, aber einen Arbeitsausfall bei den Auszubildenden vermeidet, können Sie den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung erhalten.

    Durch die Förderung wird Ihre zusätzliche Anstrengung als Ausbildungsbetrieb bezuschusst, da Sie Ihren Auszubildenden trotz Corona-Krise einen erfolgreichen Berufsabschluss ermöglichen.

    Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die trotz Kurzarbeit die Ausbildung regulär fortsetzen, erhalten einen Zuschuss in Höhe von 75 Prozent der Ausbildungsvergütung. Die Förderung wird für jeden Monat gezahlt, in dem der Betrieb einen Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent angezeigt hat.

    Voraussetzungen und Antrag

    Die Förderung können KMU erhalten, die ihre Auszubildenden nicht in Kurzarbeit schicken und auch bei deren Ausbilderinnen und Ausbildern außerhalb von Zeiten des Berufsschulunterrichts davon absehen. Der Arbeitsausfall muss im Betrieb oder in einer Betriebsabteilung bei mindestens 50 Prozent liegen.

    Wenn Ihr Unternehmen Kurzarbeit anzeigt, muss gleichzeitig eine Anzeige bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit erfolgen, dass die Ausbildung fortgesetzt wird. Hat Ihr Unternehmen bereits Kurzarbeit angezeigt, muss es dies unverzüglich nachholen.

    Wichtig: Sie müssen der Agentur anzeigen, dass die Ausbildung fortgesetzt wird, bevor Sie den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung beantragen.

    Verwenden Sie für die Anzeige folgenden Vordruck:

    Verwenden Sie diese Formulare für den monatlichen Antrag auf den Zuschuss:

    In den Hinweisen zu den Formularen finden Sie weitere Informationen zur Beantragung:

    Die Formulare senden Sie an Ihre zuständige Agentur für Arbeit.

    Wichtig: Die Förderung erhalten Sie rückwirkend. Sie können sie erstmals im September 2020 für August 2020 beantragen und letztmals für Dezember 2020.

    Übernahmeprämie

    Bildet Ihr Unternehmen Auszubildende aus einem Betrieb weiter aus, der infolge der Corona-Krise insolvent ist, können Sie die Übernahmeprämie für sogenannte Insolvenzlehrlinge beantragen. Der aufnehmende Betrieb erhält die Übernahmeprämie als einmaligen Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro.

    Die Prämie wird nach der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit ausgezahlt.

      Voraussetzungen und Antrag

      Sowohl der insolvente als auch der Übernahme-Betrieb müssen zu den KMU gehören.

      Voraussetzung beim insolventen KMU: Eine pandemiebedingte Insolvenz, das heißt, das Insolvenzverfahren wurde bis zum 31. Dezember 2020 eröffnet und das KMU war vor dem 31. Dezember 2019 gemäß EU-Definition nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.

      Voraussetzung beim Übernahme-KMU: Antragsberechtigt sind KMU aus allen Wirtschaftsbereichen, die Auszubildende aus pandemiebedingt insolventen KMU bis zum 31. Dezember 2020 für die Dauer der restlichen Ausbildung übernehmen.

      Als übernehmender Betrieb benötigen Sie für den Antrag eine Bescheinigung vom Insolvenzverwalter des insolventen Unternehmens. Verwenden Sie diese Formulare:

      In den Hinweisen zu den Formularen finden Sie weitere Informationen zur Beantragung:

      Die Formulare senden Sie an Ihre zuständige Agentur für Arbeit.

      Wichtig: Sie können eine Förderung mit der Übernahmeprämie für Ausbildungen erhalten, die zwischen 1. August und 31. Dezember 2020 fortgesetzt werden.

      Wenden Sie sich an den Arbeitgeber-Service

      Der Arbeitgeber-Service der BA unterstützt Sie gerne bei Fragen zu den unterschiedlichen Förderungsmöglichkeiten für Ihren Betrieb.

      Sie erreichen die BA telefonisch unter 0800 4 555520 (gebührenfrei) oder per Kontaktformular.

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