Bayerns Kino-Musterschüler*innen nicht abstrafen!

CSU-FW-Staatsregierung vergibt Filmtheater-Prämien für ein kulturell wertvolles Kinoprogramm, um diese dann mit Corona-Hilfen zu verrechnen

Viel zu lange sind die Vorhänge unserer bayerischen Kinos zu geblieben. Jetzt endlich lief bundesweit der Betrieb in zahlreichen Filmtheatern wieder an. Dass auch das Babylon Kino in Fürth endlich wieder seine Projektoren anwerfen kann, freut Barbara Fuchs, MdL. „Der Restart der Kinos ist mehr als überfällig. Wir Landtags-Grüne haben bereits im Oktober Pilotprojekte zum sicheren und wirtschaftlich sinnvollen Betrieb von Kinos gefordert. Die Menschen sehnen sich nach langen Monaten mit TV und Netflix nach gemeinsamen Filmerlebnissen in der Dunkelheit eines Kinosaals.

Dass die Filmtheater-Programm-Prämien für herausragende Programmarbeit seit 2019 kontinuierlich erhöht wurden, begrüßen wir als wichtiges Signal der Wertschätzung. Dass nun aber die LfA bei der Abrechnung der Corona-Hilfen die Filmtheater-Programmprämien als Einkünfte wertet und so von den besten und fleißigsten Filmtheatern in Bayern über die Hintertür staatliche Mittel wieder einsammelt, sei ein Unding, so Barbara Fuchs: „Auf roten Teppichen eine gute Figur machen und Geld in die rechte Tasche stecken, um es dann hinter den Kulissen wieder aus der linken Tasche herauszuziehen, ist sicher nicht die feine englische Art, hier muss mehr Verständnis für die her, die gutes Programm machen und sich über die Film-Grundversorgung hinaus für Kultur engagieren.“

Im Rahmen der Regierungsbefragung am 6. Juli brachte Sanne Kurz, Kulturpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, die Sache auf den Tisch. Die zuständige Digitalministerin wiegelte ab: Ziel sei gewesen, alle Kinos durch ökonomisch schwierige Fahrwasser zu bringen. Dass eine Auszeichnung für exzellente Arbeit aber für Existenzsicherung verwendet werden musste, dass also Musterschüler*innen unter dem Strich für ihre Leistung abgestraft wurden, sieht man im Ministerium nicht. „Man würde schließlich auch nicht seinem eigenen Kind das Eis, dass es zur Belohnung bekommt, vom Taschengeld abziehen,“ so Barbara Fuchs. „Eine Auszeichnung ist eine Auszeichnung – und keine Leihgabe, die man hintenrum wieder zurückgeben muss.“

 

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