Bayerische Grundsteuerpläne erweisen Kommunen einen Bärendienst

Gesetzesentwurf in Zweiter Lesung – Grundsteuer C blockiert

Während von der Grün geführten Landesregierung in Baden-Württemberg gerade der Weg für die Grundsteuer C frei gemacht wird, setzt die Söder-Regierung in Bayern lieber auf Blockade.

Heute wurde der Gesetzesentwurf für eine Grundsteuerreform in zweiter Lesung im Bayerischen Landtag beschlossen. Nach Willen der Regierungsfraktionen geht Bayern bei der Grundsteuer einen Sonderweg und nutzt die Länderöffnungsklausel des Bundessteuergesetzes. Und das obwohl bei einer Sachverständigenanhörung im Landtag die Mehrheit der Expertinnen und Experten in dem bayerischen Verbot der Grundsteuer C einen herben Einschnitt für die Kommunen sahen.

So wird es in Bayern nicht möglich sein, ein unbebautes baureifes Grundstück höher zu besteuern, um damit einen finanziellen Anreiz zur Schließung von Baulücken zu schaffen. Die Staatsregierung hat mit allen Mitteln dieses auch von den kommunalen Spitzenverbänden geforderte hochwirksame Lenkungsinstrument zur Bekämpfung von Grundstücksspekulationen und Eindämmung des Flächenfraßes verhindert. Mit der Grundsteuer C könnten die Kommunen leichter die Innen- statt der Außenentwicklung forcieren und gleichzeitig auch einen Beitrag für mehr flächensparenden Wohnraum und Klimaschutz leisten. Dagegen stellt das von den Regierungsfraktionen auserkorene Flächenmodell bei der Grundsteuer ein Mehrfamilienhaus in strukturschwacher Lage einer Stadtvilla in Bestlage auf gleicher Grundstücksgröße gleich.

„Mit der Verhinderungstaktik bei der Grundsteuer C zeigt die CSU/Freie Wähler-Koalition einmal mehr ihr wahres Gesicht. Die Regierungsfraktionen erweisen den Kommunen einen Bärendienst und gefährden deren finanzielle Solidität, indem sie die Interessen einiger weniger über die der Allgemeinheit stellen“, sagt die Landtagsabgeordnete Barbara Fuchs, Mitglied im Haushaltsauschuss des Bayerischen Landtags.
Die Grundsteuer ist die einzige bedeutende konjunkturunabhängige Steuereinnahme der Kommunen. So wird auch die kommunale Finanzhoheit der Stadt Fürth beschnitten und eine echte Lenkungschance auf eine nachhaltige Innenentwicklung leichtfertig verspielt. Schon jetzt ist absehbar, dass die zu erwartenden Einnahmenverluste der Kommunen durch die von der Regierung angestrebte Grundsteuerreform nur durch eine Anhebung der kommunalen Grundsteuerhebesätze ausgeglichen werden können.

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