100 % Haftungsfreistellung bei Landeskreditprogramme der LfA 8. April 20208. April 2020 Die Bayerische Staatsregierung hat am 07. April 2020 eine Erweiterte Haftungsfreistellung bei Kreditprogrammen der LfA beschlossen.Nach einer Änderung der beihilferechtlichen Vorgaben der EU wird das Angebot der LfA nun noch um ein neues Darlehensprodukt mit einer 100-prozentigen Haftungsfreistellung für Kleinunternehmer bis 10 Mitarbeiter ergänzt. Unternehmen bis 5 Mitarbeiter können dabei Darlehen bis zu 50.000 Euro erhalten, Unternehmen bis 10 Mitarbeiter bis zu 100.000 Euro.Die notwendige Risikoentlastung der LfA in Höhe von bis zu insgesamt 12 Mrd. Euro soll durch entsprechende Rückbürgschaftsermächtigungen im Rahmen der parlamentarischen Behandlung des 2. Nachtragshaushalts 2019/2020 berücksichtigt werden.
Neustarthilfe für Soloselbstständige 24. Februar 202124. Februar 2021 Soloselbständigen können eine einmalige Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) beantragen, wenn sie ansonsten keine Fixkosten in der Überbrückungshilfe III geltend machen. Die Betriebskostenpauschale beträgt einmalig 50 Prozent des Referenzumsatzes, höchstens aber 7.500 Euro. […]
Überbrückungshilfe III 11. Februar 202116. Februar 2021 Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, […]