In Bayern sind seit Mitte März alle Restaurants und Hotels wegen des Corona-Virus zwangsweise geschlossen. Diese Schließung bedeutet für viele Betriebe eine Existenzbedrohung.
Viele Betriebe haben für solche Fälle eine Betriebsschließungsversicherung, hier weigerten sich aber einige Versicherungsunternehmen zu zahlen.
Folgende Pressemitteilung hat die Versicherungskammer Bayern diese Woche veröffentlicht:
Den Kunden der Versicherungskammer aus dem Hotel- und Gaststättenbereich, die eine Betriebsschließungsversicherung bei ihr abgeschlossen haben,
zahlt die Versicherungskammer auf die verbleibenden durchschnittlichen Einbußen des Kunden von ca. 30 Prozent die Hälfte,
d.h. 15 Prozent der vereinbarten Tagesentschädigung für die Dauer der versicherten Haftzeit.
Die Zahlung der Versicherungskammer wird nicht auf die staatliche Unterstützung angerechnet.
Ich begrüße diese Entscheidung und wünsche den betroffenen weiterhin viel Durchhaltevermögen in dieser schwierigen Zeit!
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