Betriebsschließungsversicherung übernimmt 15% der vereinbarten Tagesentschädigung 9. April 2020 In Bayern sind seit Mitte März alle Restaurants und Hotels wegen des Corona-Virus zwangsweise geschlossen. Diese Schließung bedeutet für viele Betriebe eine Existenzbedrohung.Viele Betriebe haben für solche Fälle eine Betriebsschließungsversicherung, hier weigerten sich aber einige Versicherungsunternehmen zu zahlen.Folgende Pressemitteilung hat die Versicherungskammer Bayern diese Woche veröffentlicht: Den Kunden der Versicherungskammer aus dem Hotel- und Gaststättenbereich, die eine Betriebsschließungsversicherung bei ihr abgeschlossen haben, zahlt die Versicherungskammer auf die verbleibenden durchschnittlichen Einbußen des Kunden von ca. 30 Prozent die Hälfte, d.h. 15 Prozent der vereinbarten Tagesentschädigung für die Dauer der versicherten Haftzeit. Die Zahlung der Versicherungskammer wird nicht auf die staatliche Unterstützung angerechnet. Ich begrüße diese Entscheidung und wünsche den betroffenen weiterhin viel Durchhaltevermögen in dieser schwierigen Zeit!
Neustarthilfe für Soloselbstständige 24. Februar 202124. Februar 2021 Soloselbständigen können eine einmalige Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) beantragen, wenn sie ansonsten keine Fixkosten in der Überbrückungshilfe III geltend machen. Die Betriebskostenpauschale beträgt einmalig 50 Prozent des Referenzumsatzes, höchstens aber 7.500 Euro. […]
Überbrückungshilfe III 11. Februar 202116. Februar 2021 Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, […]