Soloselbstständige und Kleinunternehmer bei Corona-Soforthilfe nicht vergessen!


 Barbara Fuchs, wirtschaftspolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, fordert eine schnelle Nachbesserung bei der Corona Soforthilfe für Soloselbstständige und Unternehmen bis 5 Beschäftigte. „Das Hilfsprogramm geht an der Lebensrealität vieler Selbständiger und Kleinunternehmen komplett vorbei!“, kritisiert Fuchs. Bisher kann die Soforthilfe nur für laufende Betriebskosten (Mieten, Leasing, etc.) beantragt werden, Kosten zum Lebenserhalt müssen über den Umweg von ALG II beantragt werden. „Die Soloselbständigen und Kleinunternehmer (bis 5 Beschäftigte) müssen hier einen fiktiven Unternehmerlohn von 1180€ pro Monat ansetzen dürfen. So ersparen wir den Selbstständigen, Jobcenter und Kommunen viel Bürokratie und binden keine wichtigen Ressourcen! In Baden-Württemberg wurden die Antragsbedingungen für die Corona Soforthilfe des Bundes entsprechend angepasst, Bayern muss hier dringend nacharbeiten!“, fordert Fuchs.

Artikel kommentieren

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.