Soloselbstständige und Kleinunternehmer bei Corona-Soforthilfe nicht vergessen! 16. April 2020 Barbara Fuchs, wirtschaftspolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, fordert eine schnelle Nachbesserung bei der Corona Soforthilfe für Soloselbstständige und Unternehmen bis 5 Beschäftigte. „Das Hilfsprogramm geht an der Lebensrealität vieler Selbständiger und Kleinunternehmen komplett vorbei!“, kritisiert Fuchs. Bisher kann die Soforthilfe nur für laufende Betriebskosten (Mieten, Leasing, etc.) beantragt werden, Kosten zum Lebenserhalt müssen über den Umweg von ALG II beantragt werden. „Die Soloselbständigen und Kleinunternehmer (bis 5 Beschäftigte) müssen hier einen fiktiven Unternehmerlohn von 1180€ pro Monat ansetzen dürfen. So ersparen wir den Selbstständigen, Jobcenter und Kommunen viel Bürokratie und binden keine wichtigen Ressourcen! In Baden-Württemberg wurden die Antragsbedingungen für die Corona Soforthilfe des Bundes entsprechend angepasst, Bayern muss hier dringend nacharbeiten!“, fordert Fuchs.
Neustarthilfe für Soloselbstständige 24. Februar 202124. Februar 2021 Soloselbständigen können eine einmalige Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) beantragen, wenn sie ansonsten keine Fixkosten in der Überbrückungshilfe III geltend machen. Die Betriebskostenpauschale beträgt einmalig 50 Prozent des Referenzumsatzes, höchstens aber 7.500 Euro. […]
Überbrückungshilfe III 11. Februar 202116. Februar 2021 Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, […]