Aktuelle Übersicht zu November- und Dezemberhilfen 18. Januar 202118. Januar 2021 Die IHK für München und Oberbayern übernimmt für die November- und Dezemberhilfe die Funktion der Bewilligungsstelle. Eine Einzelfallberatung und -klärung inhaltlicher Detailfragen zur Antragsberechtigung und zu technischen Problemstellungen erfolgt ausschließlich über die Hotlines des Bundes.Im Rahmen der November- und Dezemberhilfe ist aufgrund der Vollzugshinweise des Bundes sowohl eine Stichprobe als auch eine automatisierte Vorabprüfung der Anträge notwendig. Ist ein Antrag von einer dieser Maßnahmen betroffen, wird keine Abschlagszahlung ausbezahlt. Erst durch eine Bewilligung dieser Anträge ist eine Auszahlung möglich. Die Bewilligung der Novemberhilfe ist seit dem 12.01.2021 möglich. Zur Bewilligung der Dezemberhilfe liegen den Bewilligungsstellen seitens des Bundes noch keine Informationen vor.Ein Direktantrag durch Soloselbstständige auf November- und Dezemberhilfe kann bisher nur einmal gestellt werden. Für nachträgliche Änderungen können die Antragssteller über das digitale Antragssystem eine Änderungsmitteilung senden. Ein entsprechender Änderungsantrag zum Direktantrag der Novemberhilfe kann dann voraussichtlich ab Mitte Januar gestellt werden. Gesamtübersicht_Hilfen_Stand08012021
Neustarthilfe für Soloselbstständige 24. Februar 202124. Februar 2021 Soloselbständigen können eine einmalige Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) beantragen, wenn sie ansonsten keine Fixkosten in der Überbrückungshilfe III geltend machen. Die Betriebskostenpauschale beträgt einmalig 50 Prozent des Referenzumsatzes, höchstens aber 7.500 Euro. […]
Überbrückungshilfe III 11. Februar 202116. Februar 2021 Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, […]