Aktuelle Übersicht zu November- und Dezemberhilfen

Die IHK für München und Oberbayern übernimmt für die November- und Dezemberhilfe die Funktion der Bewilligungsstelle. Eine Einzelfallberatung und -klärung inhaltlicher Detailfragen zur Antragsberechtigung und zu technischen Problemstellungen erfolgt ausschließlich über die Hotlines des Bundes.

Im Rahmen der November- und Dezemberhilfe ist aufgrund der Vollzugshinweise des Bundes sowohl eine Stichprobe als auch eine automatisierte Vorabprüfung der Anträge notwendig. Ist ein Antrag von einer dieser Maßnahmen betroffen, wird keine Abschlagszahlung ausbezahlt. Erst durch eine Bewilligung dieser Anträge ist eine Auszahlung möglich.
Die Bewilligung der Novemberhilfe ist seit dem 12.01.2021 möglich. Zur Bewilligung der Dezemberhilfe liegen den Bewilligungsstellen seitens des Bundes noch keine Informationen vor.

Ein Direktantrag durch Soloselbstständige auf November- und Dezemberhilfe kann bisher nur einmal gestellt werden. Für nachträgliche Änderungen können die Antragssteller über das digitale Antragssystem eine Änderungsmitteilung senden. Ein entsprechender Änderungsantrag zum Direktantrag der Novemberhilfe kann dann voraussichtlich ab Mitte Januar gestellt werden.

Gesamtübersicht_Hilfen_Stand08012021

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