Bayerische Grundsteuerpläne beschneiden kommunale Finanzhoheit

– Fürther Stadthaushalt gefährdet und Chance auf nachhaltige Innenentwicklung verspielt

Nach Willen der Regierungsfraktionen schlägt Bayern bei der Grundsteuer einen Sonderweg ein und nutzt die Länderöffnungsklausel des Bundessteuergesetzes. Mit einer Sachverständigenanhörung hat sich nun der Haushaltsauschuss des Bayerischen Landtags erneut mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung für das neue Grundsteuergesetz befasst. Dabei war sich die Mehrheit der Expertinnen und Experten einig: ein bayerisches Verbot der Grundsteuer C erweist den Kommunen einen Bärendienst. So soll es nicht möglich sein, unbebaute baureife Grundstücke höher zu besteuern, um einen finanziellen Anreiz zur Schließung von Baulücken zu schaffen. Die Staatsregierung versucht mit allen Mitteln dieses auch von den kommunalen Spitzenverbänden geforderte hochwirksame Lenkungsinstrument zur Bekämpfung von Grundstücksspekulationen und Eindämmung des Flächenfraßes zu verhindern. Mit der Grundsteuer C könnten die Kommunen leichter die Innen- statt der Außenentwicklung forcieren und gleichzeitig auch einen Beitrag für mehr flächensparenden Wohnraum und Klimaschutz leisten.
„Mit der Verhinderungstaktik bei der Grundsteuer C zeigt die CSU/Freie Wähler-Koalition einmal mehr ihr wahres Gesicht. Die Regierungsfraktionen lassen die Kommunen im Stich und gefährden deren finanzielle Solidität, indem sie die Interessen einiger weniger über die der Allgemeinheit stellen“, sagt die Landtagsabgeordnete Barbara Fuchs, Mitglied im Haushaltsauschuss des Bayerischen Landtags.
Die Grundsteuer ist die einzige bedeutende konjunkturunabhängige Steuereinnahme der Kommunen. So wird auch die kommunale Finanzhoheit der Stadt Fürth beschnitten und eine echte Lenkungschance auf eine nachhaltige Innenentwicklung leichtfertig verspielt. Schon jetzt ist absehbar, dass die zu erwartenden Einnahmenverluste der Kommunen durch die von der Regierung angestrebte Grundsteuerreform nur durch eine Anhebung der kommunalen Grundsteuerhebesätze ausgeglichen werden kann.
Mit einem Änderungsantrag setzt sich die Grüne Landtagsfraktion in den Gesetzesberatungen für ein gerechtes Grundsteuersystem in Bayern ein, dass gleichzeitig die kommunalen Finanzen sichert. Nach Plänen der Staatsregierung soll das neue Bayerische Grundsteuergesetz noch vor Weihnachten durch den Landtag beschlossen werden.

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