Expertenanhörung zum geplanten Netzpaket und EEG-Novelle

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Anhörung von Sachverständigen zum Thema „Auswirkungen des geplanten Netzpakets und Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2027 auf Bayern“ im Wirtschaftsausschuss

MÜNCHEN – Der Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags diskutierte auf Initiative von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darüber, wie sich die geplanten Änderungen der Bundesregierung bei Stromnetzen und der Förderung erneuerbarer Energien auf Bayern auswirken. Die Sachverständigen waren sich weitgehend einig, dass die Netzinfrastruktur schneller ausgebaut werden muss. Unterschiedlich bewerteten sie den sogenannten Redispatch-Vorbehalt, der den Anschluss neuer Anlagen trotz Netzengpässen ermöglichen soll, den Betreibern bei späteren Abregelungen aber einen Teil des finanziellen Risikos überträgt.

Mit Blick auf die geplanten Gesetzesänderungen bezeichnete Nora Elhaus vom Lehrstuhl für Energieverfahrenstechnik der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg erneuerbare Energien als „einzige funktionierende Strompreisbremse“. Den vorgesehenen Redispatch-Vorbehalt sah sie kritisch: Bayern könnte von den geplanten Gebieten mit begrenzter Netzkapazität besonders stark betroffen sein. Elhaus sprach sich deshalb für mehr Speicher, flexible Biogasanlagen und verbindliche Ausbaupflichten für Netzbetreiber aus.

Vor einer bloßen Verlagerung von Kosten warnte Professorin Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung. Der Redispatch-Vorbehalt könne zwar neue Wind- und Solaranlagen trotz bestehender Engpässe früher ans Netz bringen, erhöhe aber das finanzielle Risiko für die Betreiber und könne dadurch Projekte verteuern. Bei kleinen Solaranlagen auf Dächern sollte die Direktvermarktung nach ihrer Auffassung erst ausgeweitet werden, wenn Smart Meter, digitale Abrechnung und günstige Vermarktungsangebote massenmarkttauglich funktionieren.

Netzbetreiber setzen auf gezieltere Steuerung

Netzkapazitäten würden zum „Gold der Energiewende“, sagte Dr. Andreas Kießling, Leiter Vorstandsbüro und Politik bei der Bayernwerk AG. Er hält deshalb eine regionale Steuerung des Ausbaus für sinnvoll. Nach aktuellen Analysen wären mehr als 80 Prozent des Bayernwerk-Netzgebiets bei Photovoltaik nicht vom Redispatch-Vorbehalt betroffen, bei Windenergie derzeit gar keine Gebiete. Bis 2030 will das Bayernwerk rund zwölf Milliarden Euro in sein Netz investieren.

Die neuen Vorgaben der Bundesregierung könnten die Wirtschaftlichkeit bayerischer Windprojekte verschlechtern, warnte Dr. Ariane Lubberger, Geschäftsstellenleiterin des Landesverbands Erneuerbare Energien Bayern. Deshalb müsse das „Südsegment beim Wind unbedingt ins EEG kommen“. Nach einer vom Verband angeführten Studie könnte mehr Windenergie im Süden jährlich rund 1,8 Milliarden Euro an Redispatchkosten einsparen.

„Netze und Netzanschlüsse werden bereits ein knappes Gut“, erklärte Florian Mattner, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft. Den Redispatch-Vorbehalt hielt er grundsätzlich für ein geeignetes Steuerungsinstrument, forderte aber einen Bestandsschutz für weit fortgeschrittene Projekte. Netzausbauzeiten von acht bis zwölf Jahren seien zu lang. Außerdem müsse der Staat festlegen, wie Industrie, Rechenzentren, Ladeparks, Speicher und Erzeugungsanlagen bei knappen Anschlüssen priorisiert werden.

Nicht die „Bewirtschaftung des Mangels“, sondern dessen Lösung müsse im Mittelpunkt stehen, sagte Professor Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht. Rechtliche Unsicherheiten beim Redispatch-Vorbehalt könnten die Kapitalkosten erhöhen und Investoren wie Netzbetreiber vor Risiken stellen. Müller setzt deshalb vor allem auf Netzausbau und mehr Flexibilität. Eine regionale Steuerung könne zudem an Wirkung verlieren, wenn Netzengpässe künftig in immer mehr Regionen auftreten. 

Von einer „besonders prekären Lage“ beim Biogas sprach Dr. Stefan Rauh, Geschäftsführer des Fachverbands BIOGAS. Bayerische Biogasanlagen verfügen seinen Angaben zufolge über rund 1.500 Megawatt Leistung und erzeugen etwa acht Prozent des Stroms im Freistaat. Der Verband fordert unter anderem mindestens 2.500 Megawatt Ausschreibungsvolumen pro Jahr, einen höheren Flexibilitätszuschlag und weniger starre Vorgaben bei den sogenannten Betriebsviertelstunden.

„Die Risiken sind gewaltig“, sagte Abgeordneter Martin Stümpfig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Blick auf die geplanten Änderungen. Er sprach sich dafür aus, zusätzliche Finanzierungsrisiken für Wind- und Solarprojekte zu vermeiden und den Ausbau der Windenergie im Süden stärker abzusichern. Kleine Photovoltaikanlagen sollten aus seiner Sicht von komplizierten Vermarktungspflichten ausgenommen werden.

(Auszüge aus dem Bericht von David Lohmann, Bayerischer Landtag)

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