Wirtschaftshilfen KMU

Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP)

Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, können beim BAFA einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen. Der Zuschuss ist bei einer Höhe von 50 Millionen Euro je Unternehmen gedeckelt. Grundlage ist die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlichte Richtlinie über das Energiekostendämpfungsprogramm. Mit diesem Programm unterstützt das BMWK die Unternehmen, die besonders stark von hohen Energiepreisen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind. Ziel ist es, besondere Härten zielgerichtet abzufedern und existenzbedrohende Situationen für diese Unternehmen zu vermeiden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in besonders energieintensiven Wirtschaftszweigen tätig sind. Die Zuschüsse werden zu den Kosten für Erdgas und Strom im Zeitraum Februar bis September 2022 in drei Stufen gezahlt. Die Förderstufen unterscheiden sich u. a. nach der Wirtschaftsbranche des Unternehmens, der Zuschussquote, den Maximalbeträgen und einem etwaigen Betriebsverlust.

Die beihilferechtliche Grundlage für die Richtlinie ist der Befristete Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine (EU-Krisenrahmen vom 24. März 2022).

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass ein „Wirtschaftlicher Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges“ für Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher aufgespannt wird. Dabei wurde festgelegt, dass das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) und das angekündigte KMU-Programm für den Mittelstand in den Maßnahmen für eine Gas- und Strompreisbremse aufgehen werden. Die Details werden derzeit ausgearbeitet. Es ist davon auszugehen, dass der Abwehrschirm in Zukunft auch Branchen außerhalb der KUEBLL-Listen sowie KMU einschließen wird.

Weitere Informationen zur Antragstellung und das Online-Portal finden Sie hier: Unterlagen zur Antragsstellung und ELAN-K2 Online-Portal.

Neben dem EKDP gibt es aber noch weitere Hilfen für KMU:

  • KfW-Sonderprogramm UBR 2022: Solvente Unternehmen jedweder Größe können hiermit Förderkredite zu guten Konditionen beantragen. Damit können auch laufende Energiekosten gedeckt werden. 80 Prozent des Bankenrisikos wird von der KfW übernommen. Die Haftungsfreistellung soll nun noch weiter verbessert werden, um den Zugang weiter zu erleichtern. Die KfW verzichtet bis 3 Mio. Euro auf eine eigene Risikoprüfung. Gefördert werden u.a. Unternehmen, die einen Umsatzrückgang haben aufgrund von Sanktionen oder gestiegene Energiekosten (bei mindestens 3 Prozent Energiekostenanteil).
  • Strompreisbremse: Aus den Einnahmen der geplanten Zufallsgewinnabschöpfung soll eine Strompreisbremse für den Basisverbrauch der privaten Haushalte und KMU finanziert werden. Damit werden die Strompreise gesenkt und Verbraucher*innen und KMU gezielt entlastet. Bis dies greifen kann, wird es allerdings noch einige Wochen dauern und es ist abhängig vom Fortgang der Beratungen auf europäischer Ebene.
  • Kurzarbeitergeld: Die Verlängerung der Sonderregelungen Kurzarbeitergeld über den 30.09.2022 hinaus dient neben der Industrie vor allem auch dem Mittelstand.
  • Abbau kalte Progression: Das entlastet auch Solo-Selbständige bzw. Personengesellschaften.
  • Verlängerung der Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie
  • Umsatzsteuersenkung für Gas auf 7% von Oktober 2022 bis März 2024
  • Unterstützung für Unternehmen bei Investitionen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen; bestehende Programme sind zum Beispiel Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand, Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz. Für das Ernährungshandwerk besteht ein Förderprogramm „Umwelt- und Verbraucherschutz“ der Landwirtschaftlichen Rentenbank.